Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeidirektion Osnabrück, des Zollfahndungsamts Hannover und der Staatsanwaltschaft Osnabrück

2 weitere Medieninhalte Erfolgreiche grenzüberschreitende Ermittlungen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Osnabrück - Landgericht Osnabrück spricht insgesamt 33 Jahre Freiheitsstrafe aus Am 04.01.2022 ergingen in zwei Verfahren beim Landgericht Osnabrück wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gegen 6 Angeklagte Urteile über insgesamt 33 Jahre Freiheitsstrafe. Die beiden Gerichtsverfahren beruhten auf seit 2020 laufenden Ermittlungen der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Osnabrück - bestehend aus dem Zollfahndungsamt Hannover und der Zentralen Kriminalinspektion Osnabrück - unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück. So hatten Zoll- und Polizeibeamte im September 2020 in Wielen / Grafschaft Bentheim in einem alten Hühnerstall eine professionell betriebene Indooranlage zum Cannabisanbau mit 4.500 Cannabispflanzen und Pflanzenresten von weiteren 2.500 Cannabispflanzen ausgehoben. Bei dem Einsatz in Deutschland konnten fünf Beschuldigte vor Ort festgenommen werden. In den Niederlanden wurden zeitgleich weitere Betäubungsmittel sowie Waffen, darunter eine Handgranate, beschlagnahmt. Nachfolgende Ermittlungen belegten die Ernte von 122 kg verkaufsfähigem Marihuana. Nach mehrmonatigen Verhandlungen vor dem Landgericht Osnabrück wurden vier Angeklagte wegen des bandenmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu Freiheitsstrafen zwischen 6 Jahren 6 Monaten und 5 Jahren 9 Monaten verurteilt. Der fünfte Angeklagte hatte bereits im Vorfeld eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren 9 Monaten erhalten. Seit Januar 2021 ermittelte die GER Osnabrück in einem weiteren Ermittlungsverfahren gegen einen Beschuldigten, der aufgrund der Auswertung von verschlüsselten Kommunikationsdaten im Verdacht stand, Teil eines internationalen Drogenhändlerrings zu sein. Bei einer Übergabe von 30 kg Marihuana im Mai 2021 konnte der eine Angeklagte zusammen mit dem weiteren Angeklagten aus Peine auf frischer Tat festgenommen werden. Rund 135.000 Euro Bargeld wurden versteckt in Hohlräumen im Motorraum eines Pkw sichergestellt. Nach einem knapp zweimonatigen Prozess, in dem beide Angeklagten Geständnisse ablegten, verurteilte das Landgericht Osnabrück einen Angeklagten wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie der Beihilfe zum Handeltreiben zu 5 Jahren 3 Monaten Freiheitsstrafe. Der andere Angeklagte aus Peine wurde wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie der Beihilfe des Handeltreibens zu 3 Jahren 3 Monaten verurteilt. Die weiteren Ermittlungen dauern an. Rückfragen bitte an: Laura-Christin Brinkmann Polizeidirektion Osnabrück Dezernat 01 - Presse-/Öffentlichkeitsarbeit - Tel.: 0541/327-1027 Email: pressestelle@pd-os.polizei.niedersachsen.de oder an Zollfahndungsamt Hannover -Presse- und Öffentlichkeitsarbeit- Julia Söllner - Pressesprecherin - Tel:+49 - (0) 511 8990 1004 Tobias Steinführer - Stellv. Pressesprecher - Tel:+49 - (0) 421 3897 2344 Mobil: 0172 / 2579408 Email: presse@zfah.bund.de