Nach dem Genuss alkoholischer Getränke ein Kraftfahrzeug geführt und Verkehrsunfall verursacht – Erkrath – 2201042
Glück im Unglück hatte ein Fahrzeugführer der nach dem Genuss alkoholischer Getränke ein Kraftfahrzeug führte. Er kam von der Fahrbahn ab und verursachte einen Verkehrsunfall. Es blieb beim Sachschaden, verletzt wurde niemand.
Das war geschehen:
Am frühen Samstagmorgen (08.01.2022, 03:00 Uhr) befuhr ein 22 Jahre alter Erkrather mit seinem Pkw VW Golf die Mettmanner Str. in Fahrtrichtung Alt-Erkrath.
In Höhe der Einmündung Neandertal kam er aus bislang noch unbekannter Ursache von der Fahrbahn ab und mit dem Fahrzeug halbseitig auf einer dort befindlichen Schutzplanke zum stehen. Durch vorbildliche Zeugen wurde die Unfallstelle abgesichert.
Der Pkw wurde bei dem Verkehrsunfall nicht unerheblich beschädigt. Er war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. An dem knapp 16 Jahre alten Pkw entstand mutmaßlich wirtschaftlicher Totalschaden.
Auslaufende Betriebsstoffe und ein Splitterfeld wurden mit Hilfe einer Kehrmaschine beseitigt.
Ein durchgeführter Atemalkoholtest bei dem Fahrzeugführer ergab einen Wert von 1,46 Promille (0,73 mg/l).
Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein wurde sichergestellt und das Führen erlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge untersagt.
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