Bundespolizei am Hamburg Airport: Monkey Fist im Handgepäck sorgt für Ärger, Schwarzfahren wird teuer
Am Freitagmorgen gegen 5:30 Uhr machte sich ein 24-jähriger kap-verdischer Staatsangehöriger auf den Weg nach Lissabon und ging durch die Sicherheitskontrolle. Er legte sein Handgepäck in die Kontrollwanne. Bei der Kontrolle fiel den Luftsicherheitsassistenten im Rucksack ein massiver metallischer Gegenstand auf. Daraufhin wurde das Handgepäck genauer überprüft. Es stellte sich heraus, dass sich darin eine so genannte Monkey Fist befindet. Dies ist jedoch ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Daher erhielt der Mann von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Der Reisende machte von seinem Recht Gebrauch, sich nicht weiter zur Sache zu äußern. Die Monkey Fist wurde sichergestellt. Anschließend konnte er weiterreisen.
Am Sonntagabend gegen 21:00 Uhr reiste ein 37-jähriger Rumäne von Bukarest nach Hamburg und stellte sich bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle an. Er übergab den Beamten der Bundespolizei seinen rumänischen Personalausweis. Diese überprüften seine Daten im Fahndungssystem. Dabei stellten sie fest, dass der Mann mit zwei Haftbefehlen gesucht wird. Zum einen wurde er seit August 2021 von der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Erschleichens von Leistungen in zwei Fällen gesucht. Er hatte eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu jeweils 10 Euro zu entrichten. Alternativ hätte der Mann für 15 Tage ins Gefängnis gehen müssen. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 95 Euro. Der zweite Haftbefehl war ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Hannover. Seit Juli 2021 wurde er damit gesucht. Hier war eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 12 Euro zu entrichten. Alternativ hätte der Mann für 30 Tage ins Gefängnis gehen müssen. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 81 Euro. Der Mann konnte die geforderte Gesamtsumme in Höhe von 686 Euro zahlen und anschließend weiterreisen.
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