BPOLI EF: Wenig dazu gelernt – bei Eröffnung des Haftbefehls Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz festgestellt
Obwohl ein 37-Jähriger bereits per Haftbefehl gesucht wurde, scheute er nicht davor weitere Straftaten zu begehen.
Die Bundespolizei überprüfte den Deutschen am gestrigen Abend im Erfurter Hauptbahnhof. Durch einen Abgleich der persönlichen Daten mit dem polizeilichen Datenbestand wurde bekannt, dass gegen die Person ein Vollstreckungshaftbefehl vorliegt.
Dem Verurteilten gelang es die Geldsumme in Höhe von 450 Euro aufzutreiben, sodass er einer Einlieferung in den Strafvollzug entgehen konnte. Damit war der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Bundespolizei allerdings noch nicht beendet. Im Rahmen einer Durchsuchung wurde eine kleine Menge Cannabis aufgefunden. Als Folge daraus durfte er die Dienststelle ohne die Betäubungsmittel verlassen, aber dafür mit einer Strafanzeige wegen Verstoßes gegen geltende Vorschriften des gleichnamigen Gesetzes.
(KT)
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