Bad Godesberg: 29-jähriger Autofahrer war berauscht – Ermittlungen wegen Drogenbesitzes

Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle kotrollierten Polizeibeamte der Wache Bad Godesberg am Sonntagmorgen (09.01.2022) gegen 07:00 Uhr einen 29-jährigen Autofahrer auf der Godesberger Straße. Der Fahrzeugführer zeigte Anzeichen einer Drogenbeeinflussung. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest war positiv. Bei der Durchsuchung des 29-Jährigen, der den Drogenkonsum einräumte, fanden die Polizisten zudem Betäubungsmittel. Auf der Wache an der Zeppelinstraße entnahm ein Arzt dem Autofahrer eine Blutprobe zur Beweissicherung. In erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie ein Ermittlungsverfahren wegen Drogenbesitzes. Hinweis der Polizei: Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere. Selbst geringe Mengen können zu Ausfallerscheinungen und Fehlleistungen führen. Kraftfahrzeugführer bei denen Drogen nachgewiesen werden, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen. Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freihheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). Rückfragen bitte an: Polizei Bonn Pressestelle Telefon: 0228 - 1510-21 bis 23 Fax: 0228-151202