Polizeieinsatz aufgrund einer angemeldeten Versammlung gegen Corona-Maßnahmen in Wolgast
Die Polizeiinspektion Anklam führte heute (10.01.2022) in Wolgast einen Polizeieinsatz mit zahlreichen Einsatzkräften durch. Anlass war eine Versammlung mit Aufzug, die beim Landkreis Vorpommern-Greifswald angemeldet wurde.
Am Aufzug der Versammlung unter dem Motto: "Unverhältnismäßige Corona-Maßnahmen beenden!" nahmen nach Schätzungen der Polizei ca. 1500 Personen teil. Zunächst hatte die Versammlung mit einer Auftaktkundgebung gegen 18:00 Uhr "Am Kai" in Wolgast begonnen. Gegen 19:00 Uhr bewegten sich die Versammlungsteilnehmer nach einigen Redebeiträgen von dort auf der B111 in Richtung Oberwallstraße und Chausseestraße. Anschließend bewegte sich der Aufzug über die Saarstraße, Bahnhofstraße und die B111 zurück zum Startpunkt Am Kai, wo die Versammlung gegen 20:50 Uhr für beendet erklärt wurde.
Bereits zu Beginn der Versammlung stellten Einsatzkräfte einen Mann fest, welche eine Deutschlandflagge mit einer aufgedruckten Banane und ein Cuttermesser mit sich führte. Die Personalien wurden festgestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen der "Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole" sowie des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.
Ein weiterer Mann trug eine Mütze mit dem Schriftzug der verbotenen Organisation "Blood and Honour". Eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz wurde erstattet.
Bei einem weiteren Mann wurde ein Koppel mit einem Messer festgestellt. Auch bei dieser Person wurden die Personalien ermittelt und eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.
Zudem hielten sich mehrere Personen der Versammlung nicht an die Auflage zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Polizei nahm daraufhin Kontakt zur Versammlungsleitung auf, welche anschließend auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinwies. Die Versammlungsteilnehmer wurden zusätzlich aktiv von den Einsatzkräften angesprochen und über Lautsprecherdurchsagen zum Tragen einer Maske aufgefordert. Der Aufforderung zum Tragen einer Maske kamen zahlreiche Versammlungsteilnehmer im Aufzug weiterhin nicht nach.
Bei vier Personen wurden die Personalien auf Grund der dauerhaften Verweigerung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erhoben. Die Betroffenen müssen wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten nun mit Anzeigen wegen des Verstoßes gegen Auflagen nach dem Versammlungsgesetz rechnen.
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