Versammlungsgeschehen in Würzburg – Angezeigte Demonstrationen verlaufen störungsfrei

WÜRZBURG. Am Mittwochabend fanden in der Innenstadt gleichzeitig Versammlungen von Corona-Maßnahmenkritikern, der opponierenden Grünen Jugend sowie einer ebenfalls den Kritikern entgegenstehenden Gruppe um das Deportationsmahnmal statt. Alle Kundgebungen waren bei der Stadt Würzburg angezeigt. Die Polizei musste während der laufenden Demonstrationen keine Maßnahmen treffen. Versammlung am Bahnhofsvorplatz Die Corona-Maßnahmenkritiker fanden sich am Bahnhofsvorplatz zu einer Versammlung ein. In der Spitze zählte die Polizei rund 250 Teilnehmer. Die Beschränkung seitens der Stadt Würzburg, die Versammlung stationär zu halten, wurde von den Teilnehmern eingehalten. Die Kundgebung startete gegen 18.00 Uhr und wurde seitens des Versammlungsleiters etwa um 19.30 Uhr beendet. Gegendemonstration am Unteren Markt Die Gegendemonstration der Grünen Jugend fand ab circa 17.45 Uhr am Unteren Markt statt und wurde ebenso stationär abgehalten. Die Teilnehmerzahl lag hier bei rund 60 Personen. Gegen 19.00 Uhr war die Versammlung beendet. Versammlung am „DenkOrt Deportationen“ Gleichzeitig zur Versammlung am Bahnhofsvorplatz fanden sich Versammlungsteilnehmer am Deportationsmahnmal „DenkOrt“ ein, das an den Vorplatz angrenzt. Die Versammlung stand den Corona-Maßnahmen-Kritikern ebenso opponierend gegenüber. Die zunächst rund 30 Versammlungsteilnehmer fanden nach Versammlungsende der Grünen Jugend Zulauf vom Unteren Markt, sodass sich in der Spitze circa 80 Versammlungsteilnehmer eingefunden hatten. Fazit und Appell der Polizei Unterfranken Der Einsatz verlief aus polizeilicher Sicht erfreulich. Der friedliche Verlauf der Versammlungen konnte nicht zuletzt deswegen gewährleistet werden, da diese ordnungsgemäß angezeigt waren und die Versammlungsleiter dadurch angesprochen werden konnten. Mit Blick auf die Zukunft appelliert die Polizei weiterhin an alle Versammlungsteilnehmer, friedlich von ihrem Grundrecht Gebrauch zu machen und Versammlungen bei den Versammlungsbehörden anzuzeigen.