BPOL NRW: Ohne Maske angetroffen/ Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Der Verstoß gegen die Maskenpflicht hat einem 55-Jährigen einen längeren Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt beschert. Durch eine Streife der Bundespolizei wurde der Mann im Hauptbahnhof Münster angetroffen. Da er entgegen der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes lediglich ein Tuch vor dem Mund trug, wurde er überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass der Afghane durch die Staatsanwaltschaft Münster per Haftbefehl gesucht wurde. Er hatte knapp 1.200 Euro zu zahlen oder 110 Tage Haft zu verbüßen. Der Gesuchte war Ende 2020 vom Amtsgericht Borken wegen zwei gefährlicher Körperverletzungen und einer Bedrohung verurteilt worden, hatte die Geldstrafe nicht bezahlt und war untergetaucht. Der Mann betreibt heute ein Asylverfahren in den Niederlanden. Da der Gesuchte die Strafe nicht bezahlen konnte, wurde er in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Darüber hinaus hat die Bundespolizei gegen den Verhafteten ein neues Strafverfahren wegen des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland eingeleitet. Als Asylbewerber in einem anderen Land ist er nicht zur Einreise nach Deutschland berechtigt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Markus Heuer Telefon: 0251 97437 - 1012 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.