BPOL NRW: Softairpistole ohne Prüfzeichen von Bundespolizei beschlagnahmt – kaum von echter Pistole zu unterscheiden

Am Samstagabend wurde von der Bundespolizei eine Softairpistole ohne Prüfzeichen und mit mehr als der erlaubten Schusskraft aus dem Verkehr gezogen. Die Softairwaffe war kaum von einer echten Pistole zu unterscheiden. Am Samstag haben Bundespolizeibeamte an der Ausfahrt Aachen-Laurensberg ein aus den Niederlanden kommendes Fahrzeug mit fünf Insassen kontrolliert. Schon bei der Öffnung des Fahrerfensters kam ihnen ein starker Cannabisgeruch entgegen. Auch hatte einer der Insassen keine Ausweispapiere mitgeführt. Bei der anschließenden Durchsuchung des Fahrzeuges fanden die Beamten zwar keine Betäubungsmittel oder Ausweispapiere, jedoch eine Softairpistole ohne das vorgeschriebene Prüfzeichen und mit mehr als der zugelassenen Schusskraft. Die Softairpistole hatte sich in unmittelbarer Nähe des Besitzers befunden und war geeignet, Personen zu verletzen. Sie wurde sofort von den Beamten beschlagnahmt. Nach Beendigung der Durchsuchungmaßnahmen konnte die Waffe dem 18-jährigen Fahrer zugeordnet werden. Dem Belgier droht jetzt eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Die Softairwaffe wird noch im Nachhinein einer kriminaltechnischen Untersuchung unterzogen werden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Aachen PHK Bernd Küppers Telefon: +49 (0)241 56837 0 E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de Bahnhofplatz 3 52064 Aachen Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.