Polizeieinsatz aufgrund mehrerer Versammlungen im Landkreis Vorpommern Greifswald

Die Polizeiinspektion Anklam führte heute (17.01.2022) in mehreren Orten des Landkreises Vorpommern-Greifswald Polizeieinsätze mit zahlreichen Einsatzkräften durch. Anlass waren angemeldete Versammlungen in Anklam, Greifswald, Pasewalk, Penkun sowie nicht angemeldete Versammlungen in Anklam und Torgelow, welche zuvor in sozialen Netzwerken beworben wurden. In Torgelow nahmen in der Zeit von 17:00 Uhr bis 18:15 Uhr ca. 150 Teilnehmer an einem nicht angemeldeten Aufzug mit Beginn und Ende auf dem Marktplatz teil. Ein Versammlungsleiter gab sich vor Ort nicht zu erkennen, dennoch wurde die Versammlung zugelassen und ohne Vorkommnisse beendet. Eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der Durchführung einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel (§ 26 Nr. 2 VersammlG) wurde erstattet und Ermittlungen eingeleitet. An einem angemeldeten Aufzug in Penkun nahmen in der Zeit von 18:00 bis 19:15 Uhr ca. 60 Personen teil. Die Versammlung wurde in Form eines Aufzugs durch das Stadtgebiet geführt und ohne weitere Vorkommnisse beendet. Gegen 17:30 Uhr versammelten sich ca. 40 Personen auf dem Anklamer Marktplatz, um unter dem Motto "Demokratie, Gewaltfrei und Solidarität" eine Menschenkette vor dem Rathaus zu bilden und Kerzen abzustellen. Die angemeldete Versammlung wurde um 18:15 Uhr für beendet erklärt. Des Weiteren versammelten sich gegen 18:00 Uhr ca. 220 Personen auf dem Anklamer Markt. Eine Versammlungsanmeldung beim Landkreis Vorpommern-Greifswald lag nicht vor und ein Versammlungsleiter gab sich gegenüber den Einsatzkräften, nach mehrmaliger Aufforderung mittels Lautsprecherdurchsagen, nicht zu erkennen. Daher wurden durch die Einsatzkräfte vor Ort Auflagen für den Aufzug erlassen und mittels Lautsprecherdurchsagen verkündet, darunter auch die Auflage zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung der durch die Polizei vorgegebenen Aufzugstrecke. Mehrere Personen des Aufzugs hielten sich nicht an die Auflage zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Polizei stoppte daraufhin den Aufzug gegen 18:25 Uhr in der Pasewalker-Allee und wies per Lautsprecherdurchsagen auf die Einhaltung der Maskenpflicht hin. Dieser Aufforderung kamen die Teilnehmer teilweise nach, sodass sich der Aufzug wieder in Bewegung setzen konnte. Bei drei Personen führten Einsatzkräfte eine Identitätsfeststellung durch, da sich die Teilnehmer dauerhaft weigerten, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Betroffenen müssen wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten nun mit Anzeigen auf Grund des Verstoßes gegen Auflagen nach dem Versammlungsgesetz rechnen. An dem Aufzug durch das Anklamer Stadtgebiet, mit Start- und Endpunkt am Marktplatz, nahmen in der Spitze ca. 350 Personen teil. Die Versammlung in Form eines Aufzuges erreichte gegen 19:15 Uhr den Markt und wurde anschließend beendet. Eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der Durchführung einer nicht angemeldeten öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel (§ 26 Nr. 2 VersammlG) wurde erstattet und Ermittlungen eingeleitet. Eine weitere Versammlung in Form eines Aufzuges wurde bei der Versammlungsbehörde des Landkreises V-G für die Stadt Pasewalk angemeldet. Nach einigen Redebeiträgen setzten sich gegen 19:30 Uhr ca. 350 Teilnehmer in Form eines Aufzuges unter dem Motto "Stoppt den Maßnahmenterror" vom Marktplatz aus in Bewegung. Zahlreiche Personen des Aufzuges hielten sich nicht an die Auflage zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung, sodass die Polizei den Aufzug gegen ca. 20 Uhr stoppte und Kontakt zur Versammlungsleitung aufnahm, welche anschließend per Lautsprecherdurchsagen auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinwies. Nachdem die Teilnehmer dieser Aufforderung zunehmend nachkamen, konnte sich der Aufzug wieder in Bewegung setzen und erreichte gegen 20:20 Uhr den Pasewalker Marktplatz. Bei fünf Personen wurden die Personalien auf Grund der dauerhaften Verweigerung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erhoben. Die Betroffenen müssen wegen der begangenen Ordnungswidrigkeiten nun mit Anzeigen wegen des Verstoßes gegen Auflagen nach dem Versammlungsgesetz rechnen. Die Versammlung wurde im Anschluss ohne weitere Vorkommnisse für beendet erklärt. In der Hanse- und Universitätsstadt Greifswald fanden auf dem Marktplatz gleich zwei angemeldete stationäre Versammlungen statt, eine dritte Versammlung wurde anschließend in Form eines angemeldeten Aufzuges durchgeführt. Unter dem Motto: "Mein Körper, meine Wahl - für echte Impffreiheit und verhältnismäßige Politik" versammelten sich bei der wiederkehrenden, stationären Versammlung ca. 500 Teilnehmer. Die Auflage zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wurde nicht von allen Teilnehmern eingehalten. Die Polizei nahm daraufhin Kontakt zur Versammlungsleitung auf, welche anschließend auf die Einhaltung der Maskenpflicht hinwies. Die Versammlungsteilnehmer wurden zusätzlich aktiv von den Einsatzkräften angesprochen und zum Tragen einer Maske aufgefordert. Nach dieser Aufforderung trugen ca. 80-90 Prozent der Teilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Versammlung wurde gegen 20:15 Uhr ohne weitere Störungen beendet. Der Gegenprostest an diesem Abend wurde durch eine angemeldete Versammlung zum Ausdruck gebracht, bei der 1500 Kerzen auf einem Teil des Greifswalder Marktplatzes aufgestellt wurden. An der Versammlung mit dem Motto: "Im Gedenken an über 1500 Corona-Tote in MV!" nahmen in der Zeit von ca. 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr in Spitze knapp 180 Personen teil. An die erteilten Auflagen der Versammlungsbehörde, u.a. auch eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, hielten sich alle Teilnehmer dieser Versammlung. Eine dritte Versammlung fand im Anschluss als angemeldeter Aufzug statt. Unter dem Motto "Lasst uns wieder WIR sein!" starteten gegen 20:15 Uhr ca. 500 Menschen vom Marktplatz durch das Greifswalder Stadtgebiet. Die überwiegende Anzahl der Teilnehmenden aus der zuvor beendeten stationären Versammlung "Mein Körper, meine Wahl - für echte Impffreiheit und verhältnismäßige Politik" nahm an diesem Aufzug teil. Der Aufzug wurde gegen 21:15 Uhr auf dem Markplatz in Greifswald ohne weitere Störungen beendet. An dieser Stelle appellieren die Polizei- und Ordnungsbehörden an alle Verantwortlichen, Versammlungen spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzumelden. Dies ermöglicht den Polizei- und Ordnungsbehörden, den erforderlichen Schutz der Versammlungsteilnehmer, zum Beispiel durch verkehrslenkende Maßnahmen und Begleitung, zu gewährleisten, etwaige Gefährdungen auszuschließen und mit dem Versammlungsleiter vor Ort in kooperativen Gesprächen die sichere Durchführung der Versammlung zu erörtern. Bei allen Montagsversammlungen setzte die Polizeiinspektion Anklam auf eine intensive Kommunikation mit den Versammlungsleitern, -ordnern und -teilnehmern. Die Deeskalation während der Versammlungen steht stets im Vordergrund, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes zu gewährleisten. Dieses Grundrecht ist ein hohes Gut unserer Demokratie und genießt daher einen besonderen Schutz. Die Polizei- und Ordnungsbehörden wägen das hohe Recht auf freie Meinungsäußerung stets ab und wahren auch zukünftig die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, um Versammlungen zu schützen und einen störungsfreien und friedlichen Verlauf zu gewährleisten. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Anklam Pressestelle Ben Tuschy Telefon: 03971 251-3040 E-Mail: pressestelle-pi.anklam@polizei.mv-regierung.de Internet: