Polizei Berlin leitet die „Pandemiestufe I“ ein

Mit Wirkung des heutigen Tages leitet die Polizei Berlin die Stufe I ihres „Rahmenplans Pandemie“ ein. Damit reagiert sie präventiv auf die auch polizeiintern gestiegenen Infektions- und Quarantänezahlen (Stand 17. Januar 2022: 796). Der „Rahmenplan Pandemie“ der Polizei Berlin wurde bereits 2010 erstellt und erlassen. Er berücksichtigt wissenschaftliche Aspekte sowie Erkenntnisse zu Pandemien, wird fortwährend an aktuelle sowie prognostizierte Erfordernisse angepasst und regelt abgestufte Maßnahmen. Ziel ist die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der Polizei Berlin. Auf Grundlage von Modellen der Weltgesundheitsorganisation und des Robert Koch-Instituts wurden Infektionsszenarien durchdacht und ein Stufenmodell entwickelt: Pandemiestufe I – krankheitsbedingte Abwesenheit von 15 – 30 % des Personals Pandemiestufe II – krankheitsbedingte Abwesenheit von 30 – 50 % des Personals Pandemiestufe III – krankheitsbedingte Abwesenheit von > 50 % des Personals An der jeweiligen Pandemiestufe orientiert werden vordefinierte, erforderliche Maßnahmen (z. B. interne Prävention, Eindämmung, Personalausgleich, Aufrechterhaltung der Kernaufgaben) ergriffen. Bei der nun vollzogenen Einleitung der Pandemiestufe I handelt es sich um einen geplanten, vorsorglichen Akt, in dessen Folge die festgelegten, innerbehördlichen Maßnahmen getroffen werden. Auswirkungen für die Menschen in Berlin sind nicht spürbar. Vielmehr geht es sowohl um den Schutz der Mitarbeitenden als auch um die Bündelung von Maßnahmen und Informationen. Wie schon zuvor in Hochphasen der Pandemie wächst die polizeiinterne Koordinierungsstelle COVID wieder zu dem Krisenstab COVID der Polizei Berlin auf. Dieser bündelt alle gesundheitlichen, organisatorischen, koordinativen und logistischen Fragen der Behörde, die in Zusammenhang mit der Pandemie stehen, und trifft unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen. Verkürzte Informationswege und zentrale Informationssteuerung verringern die (Re-)Aktionszeiten, machen schnelleres Handeln möglich und unterstützen dabei, gerade in einer sich dynamisch entwickelnden Infektionslage die vollständige Leistungsfähigkeit der Polizei Berlin weiterhin stadtweit zu garantieren. Im Falle von pandemiebedingten, größeren Personalausfällen auf beispielsweise einem Polizeiabschnitt erfolgt der Personalausgleich innerhalb der jeweils örtlich zuständigen Direktion. Bei Kommissariaten des Landeskriminalamtes erfolgt die Gestellung aus anderen Kommissariaten. Fortbildungsmaßnahmen werden mit Ausnahme der systemrelevanten Fortbildungen wie dem Schießtraining reduziert oder eingestellt. Die Vorgaben zur Einhaltung des Infektionsschutzes in der Behörde haben selbstverständlich auch in der Pandemiestufe I weiterhin Bestand. Alle Beschäftigten sind explizit und in besonderem Maße angehalten, für deren Umsetzung Sorge zu tragen. Vorgesetzten obliegt weiterhin die Pflicht hierauf zu achten. Polizeipräsidentin Frau Dr. Barbara Slowik stellt klar: „Mir war es sehr wichtig, bereits frühzeitig den nächsten Schritt in der vorsorglichen Begegnung der Infektionslage zu gehen. Ich trage die Verantwortung für die Sicherheit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Menschen in unserer Stadt. Auch wenn bisher keine Auswirkungen auf unsere Leistungsfähigkeit festzustellen sind, verbietet sich ein Zuwarten schon aus dieser Verantwortung heraus.“