Verfassungsfeindliche Parolen gegrölt – Bundespolizei nimmt Mann am Bahnhof Zoo fest

Die Bundespolizei nahm am Dienstagabend einen Mann vorläufig fest, der zuvor verfassungswidrige Gesten gezeigt und Parolen gegrölt hat. Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte ihn schon wegen einem ähnlichen Delikt per Haftbefehl. Gegen 18 Uhr sprachen Mitarbeiter der DB-Sicherheit den Mann im Bahnhof Zoologischer Garten an, weil er sich ohne Mund-Nasen-Schutz im Bahnhof aufhielt. Daraufhin streckte der Mann seinen rechten Arm zum sogenannten "Deutschen Gruß" aus und äußerte verschiedene verfassungsfeindliche Parolen. Alarmierte Bundespolizisten nahmen den 57-jährigen stark alkoholisierten Mann (2,3 Promille Atemalkoholgehalt) vorläufig fest und leiteten Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein. Sie ermittelten auch, dass die Staatsanwaltschaft Berlin seit November vergangenen Jahres in zwei Fällen nach ihm suchte. Im Mai und Juni 2020 verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Diebstahls zu insgesamt 1.600 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 190 Tagen Freiheitsstrafe. Dem bulgarischen Staatsangehörigen war es nicht möglich, die geforderten Geldstrafen zu zahlen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle verblieb der 57-Jährige aufgrund der aktuellen Bestimmungen hinsichtlich der derzeitigen Coronalage auf freiem Fuß. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Berlin-Hauptbahnhof Europaplatz 1 10557 Berlin Tel. +49 (0) 30 2062293 - 16 E-Mail.: bpoli.b-hbf.con-oea@polizei.bund.de