BPOLI PW – GdpD POM: Haftbefehl wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz
In der letzten Nacht wurde auf Höhe des ehemaligen Grenzüberganges Pomellen, auf der Bundesautobahn 11, ein 41- jähriger polnischer Staatsangehöriger angehalten und kontrolliert. Er war mit seinem Auto Richtung Berlin unterwegs.
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung zur Festnahme mit Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Insgesamt sollte der Mann eine Geldstrafe in Höhe von 373,50 EUR zahlen bzw. 7 Zage Ersatzhaft absitzen. Bei der Kontrolle wirkte die Person sehr nervös. Als die Beamten das Auto näher untersuchten, fanden sie im Ablagefach in der Fahrertür griffbereit eine geladene Druckluftwaffe (Gasdruckpistole) mit diversem Zubehör (5 Kartuschen und Stahlschusskugeln). Ein Waffenschein konnte nicht vorgelegt werden.
Des Weiteren wurden bei der körperlichen Durchsuchung der Person im Genitalbereich 2,4 Gramm Betäubungsmittel aufgefunden. Der daraufhin durchgeführte Drogentest verlief positiv.
Nach Anzeigenaufnahme wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und Fahren unter Betäubungsmitteln, wurde der Mann zur Verbüßung einer 7- tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Stralsund eingeliefert
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