Versammlungen in Dortmund und Lünen: Polizei reagiert mit Anzeigen auf Verstöße gegen die Coronaschutz-Verordnung
Lfd. Nr.: 0095
In Dortmund und Lünen sind Gegner der Coronaschutz-Maßnahmen am Montag (24.1.2022) auf die Straßen gegangen. Das führte in beiden Städten zu Einsätzen der Polizei und der kommunalen Ordnungsdienste. In Lünen gab es zwei und in Dortmund 53 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen sowie sieben Strafanzeigen.
In Lünen legte der Anmelder einer Versammlung am Abend aufgrund der Regelungen der Coronaschutz-Verordnung (Mund-Nasen-Schutz) kurzfristig seine Funktion als Versammlungsleiter ab. Eine weitere Person übernahm schließlich die Leitung der Demonstration, sodass diese mit einstündiger Verspätung wie ursprünglich geplant über mehrere Straßen der Innenstadt führen konnte.
Dabei kam es in zwei Fällen zu Verstößen gegen die Auflagen zum Infektionsschutz (Maskenpflicht), was zu Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen führte. Die Polizei sperrte die betroffenen Straßen kurzzeitig ab. An der Versammlung in Lünen nahmen mehrere der Polizei bekannte Rechtsextremisten teil.
In Dortmund sagten die Anmelder von zwei Versammlungen diese wegen der städtischen Auflagen zum Infektionsschutz ab. Eine weitere Versammlung sagte der Leiter aus persönlichen Gründen ab. Dennoch erschienen gegen 18 Uhr einige Gegner der Coronaschutz-Maßnahmen in der Dortmunder Innenstadt und hielten sich dort in unterschiedlichen Kleingruppen auf. Dabei wechselten sie immer wieder ihre Positionen. Eine Personengruppe umrundete den Wall. Die Einsatzkräfte der Polizei und des Ordnungsamtes kontrollieren die Personen. Ab etwa 19.45 Uhr verließen die Personen nach und nach die Innenstadt.
Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund erteilte 34 Platzverweise. Auf Verstöße gegen die Coronaschutz-Verordnung (Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen) reagierte die Polizei konsequent mit insgesamt 50 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen. Drei Personen gaben falsche Personalien an oder weigerten sich, ihre Personalien zu nennen. Auch dieses Verhalten zog Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen nach sich.
In vier Fällen ermittelt die Polizei nach Verstößen gegen das Versammlungsgesetz (Durchführen von nicht angemeldeten Versammlungen). Zwei weitere Strafanzeigen erfolgten nach einer Beleidigung gegen einen Polizeibeamten sowie nach einer gefährlichen Körperverletzung. Dabei blendete ein Mann aus dem Querdenker-Milieu einen Polizeibeamten mit einem Laserpointer.
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