Glück im Unglück Fahrzeug durchbricht Garagenmauer
(swe). Glück im Unglück hatte ein 83-jähriger Rintelner, als er mit einem Pkw von einer Ausflugsfahrt zurückkam und zu Hause auf einer abschüssigen Strecke vor seiner Garage eine gesundheitliche Einschränkung hatte. Aufgrund dessen fuhr er zusammen mit seiner 82-jährigen Beifahrerin durch das geschlossene Garagentor und durch die dahinter befindliche Garagenwand, bis der Pkw letztendlich in Richtung des hinter der Garage befindlichen Gartens stehenblieb. Beide Fahrzeuginsassen blieben unverletzt. Inwieweit die Garage einsturzgefährdet ist, ist noch nicht bekannt. Die Polizei schätzt den entstandenen Schaden am Pkw auf 3.000 Euro wirtschaftlichen Totalschaden und an der Garage auf 15.000 Euro. Während des Einsatzes der Feuerwehr muss ein besonders uneinsichtiger "Gaffer" nach Ansprache durch die Feuerwehr von der Polizei des Platzes verwiesen werden. Da sich das Ereignis außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums auf Privatgrundstück ereignete, sind keine weiteren polizeilichen Maßnahmen gegen den Fahrzeugführer notwendig.
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