BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl: Schleuser nach 3,5 Jahren am Flughafen Köln/Bonn gefasst

Am Montag, den 24. Januar 2022 gegen 12:30 Uhr überprüften Bundespolizisten im Rahmen einer grenzpolizeilichen Kontrolle eines Fluges aus Istanbul einen 40-Jährigen. Als die Beamten einen Fahndungsabgleich durchführten, stießen sie auf einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein, die bereits seit rund dreieinhalb Jahren nach dem russischen Staatsangehörigen fahnden ließ. Hintergrund war eine Verurteilung des Amtsgericht Laufen aus dem Jahr 2018 wegen Einschleusens von Ausländern. Damals hatte der Gesuchte versucht, insgesamt fünf Personen illegal in seinem PKW aus Österreich über Deutschland nach Belgien zu verbringen, wurde jedoch im Rahmen einer Grenzkontrolle im deutsch-österreichischen Grenzgebiet aufgegriffen. Das Amtsgericht verurteilte Ihn daher zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.400 Euro. Da er diese jedoch bisher nicht bezahlt hatte, drohten ihm nun 119 Tage Ersatzfreiheitsstrafe, die der Gesuchte jedoch durch die Zahlung der Gesamtsumme in Höhe von 2455 Euro einschließlich aufgelaufener Verfahrenskosten abwenden konnte. Er wurde im Anschluss auf freien Fuß gesetzt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Köln/Bonn Christian Tiemann Telefon: +49 (0) 2203/9522-1040 E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.