Bundespolizeidirektion München: Bundespolizei entlarvt Fälschungen

Die Bundespolizei hat am Sonntag (23. Januar) bei Grenzkontrollen auf der A93 mehrere Personen wegen Fälschungsverdachts festgenommen. Zwei Deutsche hatten eine längere Reiseunterbrechung hinzunehmen, während sie wegen ihrer gefälschten Impfnachweise Strafanzeigen "kassierten". Ein Ghanaer musste wegen falscher Einreisedokumente nicht nur seine Busreise auf der Inntalautobahn beenden, sondern wurde direkt in Zurückweisungshaft genommen. Asylkarte unter Einlegesohle In der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden überprüften Bundespolizisten die Insassen eines Reisebusses, der regelmäßig zwischen Verona und München verkehrt. Dabei legte ein 32-Jähriger eine spanische Identitätskarte vor. Diese entlarvten die Beamten schnell als Fälschung. Aufgrund des Verdachts der Urkundenfälschung und der versuchten unerlaubten Einreise wurde der Mann zur Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei gebracht. Bei der Durchsuchung des Festgenommenen fanden die Beamten unter einer zusätzlichen Einlegesohle seines Schuhs eine slowenische Asylkarte. Demnach war der ghanaische Staatsangehörige in der Vergangenheit bereits als Asylbewerber in Slowenien registriert worden. Dorthin muss er voraussichtlich schon bald zurückkehren. Um seine Rückkehr sicherzustellen, wurde er auf richterliche Entscheidung hin in eine Hafteinrichtung nach Hof gebracht. Gefälschte Klebeetiketten Ebenfalls auf der A93 stoppten die Bundespolizisten einen Pkw mit deutschen Kennzeichen. Der Fahrer konnte sich ordnungsgemäß mit seinem deutschen Reisepass ausweisen. Zudem legte der 33-Jährige einen Impfpass vor, um zu zeigen, dass er im Besitz eines entsprechenden Nachweises sei. Den Beamten fielen zunächst Unregelmäßigkeiten bei den Klebeetiketten auf. Eine genauere Überprüfung der Daten ergab, dass der angeblich verabreichte Impfstoff im vermerkten Impfzentrum nicht verwendet worden ist. Der gefälschte Impfausweis wurde als Beweismittel im Strafverfahren beschlagnahmt. Anschließend durfte der gebürtige Würzburger weiterfahren. Impfdatum vor Druckdatum des Impfausweises Der Beifahrer eines in Deutschland zugelassenen Kleintransporters wollte die Bundespolizisten in der Grenzkontrollstelle offenbar über seinen Impfstatus täuschen. Er zeigte nur kurz sein gelbes Impfbuch vor und packte es sofort wieder ein. Auf Nachfrage der Beamten händigte der deutsche Staatsangehörige den Impfnachweis dann doch aus und wurde sichtlich nervös. Schnell war klar, warum er kein Interesse an einer genaueren Überprüfung hatte: Ersten Erkenntnissen der Bundespolizei zufolge sind die Klebeetiketten zu beiden COVID-19-Impfungen gefälscht. Zudem wurde der Impfpass erst einen Monat nach Ausstellung des angeblichen Impfdatums gedruckt. Die Fälschung wurde als Beweisstück sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der vorläufig Festgenommene, der im Landkreis Bamberg gemeldet ist, seine Reise fortsetzen. Die beiden Deutschen werden jeweils mit einem Strafverfahren rechnen müssen. Rückfragen bitte an: Yvonne Oppermann Bundespolizeiinspektion Rosenheim Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim Telefon: 08031 80 26 2200 E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .