BPOL NRW: Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen 25-Jährigen
Gestern (26. Januar) kontrollierten Bundespolizisten am Dortmunder Flughafen einen 25-Jährigen. Dabei stellten sie einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stendal fest. Hierdurch verteuerte sich die Ausreise des Mannes erheblich.
Gegen 14:30 Uhr wurde der rumänische Staatsangehörige bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Targu Mures (Rumänien) vorstellig. Die Bundespolzisten kontrollierten den Mann und stellten fest, dass die Staatsanwaltschaft Stendal den Mann zur Festnahme ausgeschrieben hatte.
Das Amtsgericht Gardelegen hatte den Mann wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Da der Mann sich der Haft bisher nicht gestellt hatte, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.
Durch die Zahlung von circa 1600 Euro konnte der 25-Jährige den Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt abwenden und seine Reise fortsetzen.
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