BPOL NRW: Bekannter bezahlt Geldstrafe – Ersatzfreiheitsstrafe im letzten Moment verhindert

Die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt konnte ein 50-jähriger Mann am Donnerstagabend (27.Januar) im letzten Moment verhindern. Bundespolizisten hatten den in Albanien lebenden Mann nach einem Fahrgelddelikt verhaftet, da eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut ergab. Das Amtsgericht Erding hatte ihn im Oktober 2017 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 3000,- Euro verurteilt, dessen Bezahlung noch nicht erfolgte. Da er den geforderten Geldbetrag auch vor Ort nicht begleichen konnte, drohte dem Verhafteten die sofortige Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 150 Tagen. Nach einem Telefonat mit einem Bekannten, erklärte dieser sich jedoch bereit, die Geldstrafe für den 50-jährigen auf der Polizeistation in Kaarst zu bezahlen. Im Anschluss erfolgte Entlassung aus der Wache. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.