BPOL NRW: Handtasche gestohlen – Bundespolizisten stellen Tatverdächtigen nach Fluchtversuch
Am Mittwochmorgen (02. Februar) soll ein Mann in einer Bäckerei in Essener Hauptbahnhof eine Handtasche entwendet haben. Bundespolzisten beendeten die Flucht und stellten neben dem Diebesgut ein zugriffbereites Messer und Drogen fest.
Gegen 08:15 Uhr bestreiften Bundespolizisten die Haupthalle des Hauptbahnhofs Essen. Als die Beamten Hilfeschreie einer Frau wahrnahmen, drehten sie sich sofort um. Gleichzeitig informierte ein aufmerksamer Reisender die Einsatzkräfte über die vorausgegangene Diebstahlshandlung. Die Bundespolizisten eilten zum Westausgang, wo eine Mitarbeiterin der Bäckerei und ein Mann einem Unbekannten hinterherrannten. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite stellten die Beamten einen 20-Jährigen, der sich offensichtlich auf der Flucht befand. Zudem führte der Deutsche eine schwarze Damenhandtasche mit sich. Die Polizisten nahmen den mutmaßlichen Dieb vorläufig fest und brachten ihn zur Bundespolizeiwache.
Die Bundespolizisten trafen an der Filiale auf die 51-jährige Geschädigte aus Velbert. Die Frau gab an, kurz zuvor bestohlen worden zu sein. Die Bundespolizisten übergaben der überglücklichen Deutschen ihre Handtasche samt Inhalt. Die Geschädigte gab an, ihre Handtasche auf ihren Koffer abgestellt zu haben.
Die Verkäuferin habe beobachtet, wie der 20-Jährige die Filiale betrat und gezielt auf das Gepäck der Geschädigten zu ging. Als er mit der Handtasche aus dem Lokal flüchtete, rannte die 56-Jährige mit einem Reisenden (51) unverzüglich hinterher.
Bei der Durchsuchung des Deutschen stellten die Beamten in seiner linken Hosentasche ein zugriffbereites Küchenmesser sicher. Dieses wurde als Beweismittel beschlagnahmt. Des Weiteren fanden die Bundespolizisten eine geringe Menge Marihuana auf und stellten die Drogen sicher.
Bundespolizisten sicherten die Videoaufnahmen der Kameraüberwachung aus dem Essener Hauptbahnhof. Anschließend leiteten sie gegen den Bochumer ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls mit Waffen und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.
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