Dülmen, Münsterstraße/ Unter Drogen E-Scooter gefahren
Am Freitagmorgen (04.02.22) endete für einen 36-jährigen Dülmener die Fahrt mit einem E-Scooter auf der Wache. Gegen 6.30 Uhr kontrollierten Polizisten den Mann auf der Münsterstraße. Dabei fielen ihnen die glasigen Augen und verkleinerten Pupillen auf. Der Dülmener räumte ein, einen Joint geraucht zu haben. Ein Drogenvortest zeigte zudem den Konsum von Amphetaminen und Methamphetaminen an. Auf der Wache entnahm ein Arzt dem 36-Jährigen eine Blutprobe. Die Polizisten untersagten dem Dülmener die Weiterfahrt und leiteten ein Verfahren ein.
Die Polizei weist darauf hin, dass für das Fahren eines E-Scooters dieselben Promille- und Betäubungsmittelwerte gelten wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Wie bei einer Autofahrt kann der Führerschein (vorerst) weg sein, wenn die Polizei jemanden betrunken auf dem elektrischen Roller erwischt. Es gilt die 0,5 Promille-Grenze. Hat jemand bei 0,3 Promille bereits Ausfallerscheinungen oder verursacht einen Unfall, kann das bereits eine Straftat sein. Generell liege die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Wer bei dem Wert noch fährt, begeht ganz sicher eine Straftat.
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