BPOL NRW: 120 Tage in die JVA – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen Gelsenkirchener
Am Freitagabend (04. Februar) überprüften Bundespolizisten am Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen Mann. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte den 39-Jährigen zur Festnahme ausgeschrieben. Da der Mann die geforderte Summe nicht aufbringen konnte, muss er für 120 Tage in die Justizvollzugsanstalt.
Gegen 23:15 Uhr kontrollierten Bundespolizisten in der Bahnhofshalle des Gelsenkirchener Hauptbahnhofs einen Deutschen. Er händigte den Beamten seinen Personalausweis aus. Bei der Überprüfung kam dann die Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Essen zum Vorschein.
Das Amtsgericht Essen verurteilte den Gelsenkirchener im Mai 2019 rechtskräftig wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.300 Euro. Zudem wurde die Entziehung der Fahrerlaubnis von 24 Monaten angeordnet.
Da der Gesuchte sich der Strafvollstreckung bisher entzogen hatte, wurde der Haftbefehl vor wenigen Monaten erlassen. Die Polizisten nahmen den Verurteilten fest und brachten ihn zur Bundespolizeiwache.
Der 39-Jährige konnte die geforderte Geldsumme nicht begleichen, weshalb ihm nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen bevorsteht. Der Mann informierte seine Mutter über die Festnahme und den bevorstehenden Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt, wo ihn die Bundespolizisten wenig später hinbrachten.
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