BPOL NRW: Urkundenfälschung, Trunkenheit im Verkehr und unerlaubter Aufenthalt: Bundespolizei nimmt drei Gesuchte am Flughafen Köln/Bonn fest!
Am Samstag, den 5. Februar 2022 vollstreckten Beamte der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn gleich drei Haftbefehle.
Den ersten Fahndungstreffer landeten die Polizisten gegen 10 Uhr vormittags, als sie bei einer Grenzkontrolle eines Fluges aus Dublin einen 35-Jährigen überprüften. Gegen Ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg vor. Bereits im Mai 2019 hatte das Amtsgericht Straubing den Gesuchten wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe über 3300 Euro verurteilt. Hinzu kamen 75 Euro Verfahrenskosten. Da der bulgarische Staatsangehörige nicht in der Lage war, den Betrag zu bezahlen, wurde er ins Polizeigewahrsam eingeliefert. Ihn erwartet eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen.
Am Nachmittag dann der nächste Aufgriff: Diesmal wurden die Beamten bei einer Ausreisekontrolle nach Paphos fündig: Nach einem 55-Jährigen wurde ebenfalls gefahndet. Ihn hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt zur Festnahme ausschreiben lassen, nach dem er eine durch das Amtsgericht Bensheim im Jahr 2019 verhängte Geldstrafe über 800 Euro wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr nicht bezahlt hatte. Ihm blieb jedoch die drohende Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen erspart: Ein Freund in Berlin konnte die geforderte Summe für ihn aufbringen und bei einer dortigen Polizeidienststelle hinterlegen. Der Gesuchte konnte daraufhin die Dienststelle auf freiem Fuß verlassen.
Den dritten Haftbefehl vollstreckten die Bundespolizisten schließlich gegen 21:30 Uhr, als ein bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger zur Einreise aus Tuzla vorstellig wurde: Auch hier förderte ein Fahndungsabgleich einen Ausschreibung - diesmal durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart- zutage: Der 34-Jährige war im Dezember 2019 durch das Amtsgericht Esslingen wegen unerlaubten Aufenthalts zu einer Geldstrafe von 1200 Euro zzgl. 80,50 Verfahrenskosten verurteilt worden. Auch er konnte jedoch durch Zahlung von insgesamt 1280,50 Euro eine Ersatzfreiheitsstrafe über 40 Tage abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.
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