BPOLI EF: Aller guten Dinge sind drei – wenn es denn nicht gerade Haftbefehle wären
Seine geplante Bahnfahrt wird ein 23-jähriger Tscheche so schnell nicht antreten können, denn im Rahmen einer Personenkontrolle im Erfurter Hauptbahnhof hat die Bundespolizei am Montagnachmittag festgestellt, dass der junge Mann mittels drei Haftbefehlen zur Festnahme ausgeschrieben ist.
Der Mann wird durch die Staatsanwaltschaft Amberg wegen eines Diebstahls aus dem Jahre 2018 und wegen einer begangenen Urkundenfälschung gesucht. Verurteilt wurde er durch die bayrische Justiz zu Geldstrafen in Höhe von -500- und -910- Euro, oder ersatzweise zu Freiheitsstrafen in der Gesamtsumme von -85- Tagen. Da die Person nicht in der Lage ist den Geldbetrag zu zahlen bzw. aufzutreiben, muss diese Vorlieb mit einer Justizvollzugsanstalt nehmen. Bis es jedoch soweit ist, verbleibt der Festgenommene bis zum morgigen Tag im bundespolizeilichen Gewahrsam. Das Amtsgericht Wunsiedel hat gegen den tschechischen Staatsangehörigen einen Untersuchungshaftbefehl erlassen, da er sich seiner Verhandlung wegen wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis entzogen hat. Es ist geplant denn 23-Jährigen morgen zur Eröffnung der Haftangelegenheit beim Amtsgericht Erfurt vorzuführen.
(KT)
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