BPOL NRW: Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen – Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen
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Die Bundespolizei wird in der kommenden Woche (16. bis 20. Februar) in den Hauptbahnhöfen Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen eine Waffenverbotszone einrichten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.
Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs, verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in den genannten Hauptbahnhöfen.
Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Jagdmesser, Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. eine Axt sicher.
Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.
Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone:
- Dortmund: Bewaffneter schlägt Bundespolizistin nieder -
Wohnungsdurchsuchung bringt weitere Waffen zu Tagehttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5135056
- Dortmund: 16-Jähriger flüchtet vor Bundespolizei und wirft
Messer weghttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5133728
- Gelsenkirchen: Bundespolizei stellt getarnte Waffe sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5125891
- Gelsenkirchen: In nur einer Stunde - Bundespolizei stellt 5
gefährliche Messer sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5120137
- Dortmund: Ohne Maske, aber mit Zigarette - Bundespolizei stellt
Drogen und Elektroschocker sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5117317
- Bochum: Bundespolizei hält 16-Jährigen mit Springmesser an -
Geringe Menge Drogen sichergestellthttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5114977
- Dortmund: Mann bedroht Zugbegleiter mit Jagdmesser -
Bundespolizei nimmt 21-Jährigen festhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5111837
- Gelsenkirchen: Schusswaffen am Neujahrsmorgen am Gelsenkirchener
Hauptbahnhof - Bundespolizisten stellten zwei
Schreckschusspistolen sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5111800
- Bochum: Mit Schreckschusswaffe hantiert und geschossen -
Bundespolizei stellt Waffe sicherhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5109914
- Gelsenkirchen: Bundespolizei auch nach der Waffenverbotszone
präsent - 4 Funde in 5 Stundenhttps://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5063214
Die Hauptbahnhöfe Dortmund, Bochum und Gelsenkirchen werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.
Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer/innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.
- Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 16. Februar bis 20.
Februar 2022, täglich von 13:00 Uhr bis 06:00 Uhr. - Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der
Hauptbahnhöfe Bochum, Dortmund und Gelsenkirchen, inklusive
Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche. - Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen
betreten.Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!
Weitere Bestimmungen bzw. Ausnahmen vom Verbot, können der als PDF-Dokument angefügten Allgemeinverfügung entnommen werden. Diese ist der Pressemitteilung angehängt und kann zudem auch auf der Homepage der Bundespolizei (www.bundespolizei.de) eingesehen werden. Außerdem werden in den betroffenen Bahnhöfen Plakate ausgehangen, um auf die bevorstehende Verbotszone hinzuweisen.
Für Medienvertreter befindet sich von Mittwoch bis Freitag ein mobiles Presseteam der Bundespolizei im Einsatzraum und kann bei Rückfragen unter 0171/ 30 55 131 und 0173/ 71 50 710 erreicht werden.
Zudem werden die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei über Twitter begleitet. Folgen Sie uns auf bpol_nrw.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Pressestelle
Anne Rohde
Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011
Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
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