BPOLI LUD: Zwei von vier mussten ins Gefängnis
Innerhalb weniger Stunden nahmen Streifen der Bundespolizei und eine Zollstreife vier Männer fest, nach denen per Haftbefehl gefahndet wurde. Während zwei der Festgenommenen die angeordnete Geldstrafe bezahlen konnten, fehlte den anderen beiden das notwendige Kleingeld, sie mussten also ins Gefängnis.
Am Mittwochabend gegen 19.30 Uhr klickten das erste Mal die Handfesseln. Dabei war den Fahndern ein polnischer Volvo auf der Autobahn bei Kodersdorf aufgefallen. Bei der anschließenden Überprüfung wurde festgestellt, dass der polnische Kraftfahrer vor ca. drei Jahren vom Amtsgericht Ludwigshafen wegen Urkundenfälschung zur Zahlung von 3.600,00 Euro verurteilt worden war.
Die Summe konnte der 44-Jährige nicht aufbringen, er trat später seine Ersatzfreiheitsstrafe an. Zuvor allerdings hatte er noch Protokolle zu unterschreiben, beispielsweise einen Tatvorwurf wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Bei Antreffen hatte er erklärt, dass sein Führerschein kaputt wäre. Tatsächlich liegt seitens der polnischen Behörden eine Fahrerlaubnissperre bis 2024 gegen ihn vor.
Wenige Stunden später wurde gegen 22.00 Uhr in Rietschen, Görlitzer Straße, ein zweiter polnischer Bürger ergriffen. Der 40-Jährige schuldete der Justizkasse noch 800,00 Euro. Im Sommer des vergangenen Jahres kassierte er wegen Trunkenheit im Verkehr vom Amtsgericht Bremen einen entsprechenden Strafbefehl. Er war der zweite Kandidat, der in eine Justizvollzugsanstalt gebracht werden musste.
Fast zur gleichen Zeit wurde in der Nähe der Autobahn bei Kodersdorf ein ukrainischer Kleintransporter von einer Streife des Zolls gestoppt. Weil der Name eines Passagiers auf der Fahndungsliste erschien, informierten die Zollbeamten die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf. Letztlich ließen die Bundespolizisten den betreffenden Ukrainer (24) mit seinen zwei Begleitern weiterreisen. Zuvor allerdings nahmen sie ihm 1.200,00 Euro ab. Bei dem Betrag handelte es sich um eine Strafe, die der Mann noch nicht beglichen hatte. Die Strafe hatte sich der 24-Jährige durch Fahren ohne Fahrerlaubnis eingehandelt. Dazu hatte das Amtsgericht Ingolstadt Ende des letzten Jahres geurteilt.
Weiterreisen durfte auch ein 36-Jähriger, der 15 Minuten nach Mitternacht an der Autobahnanschlussstelle Görlitz in einem polnischen Audi angetroffen wurde. Bei der Überprüfung seiner Personalien war ans Licht gekommen, dass das Amtsgericht Speyer wegen Trunkenheit im Verkehr eine Ersatzfreiheitsstrafe gegen den Polen angeordnet hatte. Ein Mitreisender griff dem Verurteilten unter die Arme, zahlte an seiner Stelle die fälligen 1.330,66 Euro einschließlich Verfahrenskosten.
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