220211-3-K Durchsuchungen nach Todesfall durch umgestürzte Lärmschutzwand auf der A3 – Einleitung von Ermittlungen gegen 15 Beschuldigte

In einem bei der Staatsanwaltschaft Köln geführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung haben am Donnerstag (10. Februar) Beamte der Staatsanwaltschaft und der Polizei aufgrund eines richterlichen Beschlusses des Amtsgerichts Köln die Geschäftsräume zweier Baufirmen in Ibbenbüren und Münster sowie des Landesbetriebs Straßenbau NRW in Gelsenkirchen durchsucht. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die Befestigung der betreffenden Lärmschutzwand von der ursprünglich geplanten Konstruktion bzw. der bauaufsichtlichen Zulassung abgewichen und dieser Umstand in der Folge nicht mehr behoben worden ist. Beide Aspekte können ursächlich dafür gewesen sein, dass sich am 13.11.2020 ein etwa sechs Tonnen schweres Betonelement wegen seiner mangelhaften Befestigung aus der Lärmschutzwand an der Bundesautobahn 3 in Höhe Köln-Dellbrück löste, auf einen vorbeifahrenden Personenkraftwagen fiel und die Fahrerin tötete. Das Ermittlungsverfahren richtet sich nicht wie bislang gegen unbekannt, sondern nunmehr gegen sieben Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen NRW, zwei Prüfingenieure, sowie sechs Mitarbeiter der mit der Befestigung der Betonelemente an der Lärmschutzwand beauftragten Baufirmen. Die Durchsuchung bei Zeugen diente der Auffindung und Sicherstellung verfahrensrelevanter Unterlagen, insbesondere E-Mailverkehr, deren Auswertung andauert. Auskünfte zum Verfahren erteilt Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer, Staatsanwaltschaft Köln, Tel. 0221 477-4271. (de) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Polizeipräsidium Köln Pressestelle Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln Telefon: 0221/229 5555 e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de