Bundespolizei am Hamburg Airport: verbotenes Pfefferspray im Handgepäck führt zur Anzeige, Steuerhinterziehung wird teuer.
Am Hamburg Airport machte sich am Freitagnachmittag ein 39-jähriger russischer Staatsangehöriger auf den Weg nach St. Petersburg. Die Luftsicherheitsassistenten kontrollierten den Mann und sein mitgeführtes Handgepäck in der zentralen Luftsicherheitskontrolle. Dabei entdeckten sie ein Pfefferspray im Handgepäck. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei wurde hinzugerufen und stellte das Pfefferspray sicher. Der Mann wollte sich zum Sachverhalt nicht äußern. Er erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400,00 Euro erhoben. Im Anschluss konnte er weiterreisen.
Am Freitagabend wollte ein 53-jähriger mazedonischer Staatsangehöriger nach Tirana fliegen. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle stellten die Beamten der Bundespolizei im Rahmen der Fahndungsabfrage fest, dass der Mann auf Grund eines Strafbefehls des Amtsgerichts Itzehoe vom 25.09.2017 wegen Steuerhinterziehung per Vollstreckungsauftrag gesucht wird. Von den in diesem Vollstreckungsauftrag einzuziehenden 44.575 Euro hatte er bisher lediglich 1.460 Euro gezahlt. Er führte 5.000 Euro Bargeld mit sich; die Beamten der Bundespolizei nahmen dem Mann nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Lübeck 4.600 Euro ab. Anschließend konnte er weiter in Richtung Albanien reisen.
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