BPOL NRW: Geldstrafe nicht bezahlt – vor Ausreise festgenommen Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Flughafen Köln/Bonn

Am Sonntagnachmittag (13. Februar 2022) gegen 16:00 Uhr wurde ein Mann zur Ausreisekontrolle nach Antalya vorstellig. Bevor er jedoch seine Reise in die Türkei antreten konnte, hatte der 23-Jährige noch eine Geldstrafe zu begleichen. Dies fiel Bundespolizisten auf, als sie einen Fahndungsabgleich durchführten und dabei auf einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg vom 29. Oktober 2021 stießen. Bereits im Mai letzten Jahres hatte das Amtsgericht Wiesloch den belgischen Staatsangehörigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verurteilt, die der Gesuchte jedoch nur zum Teil beglichen hatte. Insgesamt 1377,50 Euro einschließlich aufgelaufener Verfahrenskosten hatte der junge Mann noch zu zahlen, um einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe von 21 Tagen zu entgehen. Dies jedoch gestaltete sich aufwendig: Von seinem Konto konnte der Festgenommene lediglich einen Teil der Summe abheben - für den Rest musste ein Freund des Mannes einspringen. Dieser erschien gegen 22:00 Uhr auf der Dienststelle und konnte seinen Bekannten so "auslösen". Den gebuchten Flug hatte der 23-Jährige inzwischen zwar verpasst, zumindest endete der Tag jedoch für Ihn "auf freiem Fuß": Nach Abschluss aller Maßnahmen entließen ihn die Polizisten aus der Dienststelle. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Köln/Bonn Christian Tiemann Telefon: +49 (0) 2203/9522-1040 E-Mail: presse.cgn@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.