Polizei stellt betrunkenen Fahrradfahrer in Barth
Am 14.02.2022 fand in Barth eine Versammlung mit dem Thema "Für Gleichbehandlung und gegen soziale Ausgrenzung aller Teile der Bevölkerung" statt.
Bei der Absicherung der Versammlung wurde ein Radfahrer festgestellt, der ohne Beleuchtung in Richtung dieser fuhr. Durch einen Polizeivollzugsbeamten wurde der 36jährige Radfahrer darauf angesprochen. Während der Verkehrskontrolle und des Gesprächs wurde Atemalkohol beim Radfahrer, der aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen stammt und deutscher Staatsbürger ist, festgestellt. Ein durchgeführter Atemalkoholvortest ergab um 18:40 Uhr einen Wert von 2,19 Promille.
Eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung wurde realisiert und die Weiterfahrt dem einsichtigen Radfahrer untersagt. Das Fahrrad wurde zur Gefahrenabwehr sichergestellt und kann von dem Mann am nächsten Tag abgeholt werden.
Gegen den Mann wird nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt eröffnet. Eine Trunkenheitsfahrt im Straßenverkehr als Radfahrer begeht man, wenn man einen Alkoholwert von 1,6 Promille oder mehr im Blut hat oder einen Blutalkoholwert von mehr als 0,3 Promille aufweist und das Fahrrad nicht mehr sicher führen kann.
Udo Koltermann
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