Bei Einsatz wegen Verkehrsbehinderung auf Autobahnraststätte: Lkw-Fahrer dreht durch und parkt nachts quer auf A 7
Autobahn 7 (Homberg / Schwalm-Eder-Kreis): Nur dem schnellen Handeln eines Beamten der Polizeiautobahnstation Baunatal ist es zu verdanken, dass die hochgefährliche Aktion eines Lkw-Fahrers auf der A 7 in der vergangenen Nacht ohne schlimme Folgen blieb. Der 52-Jährige und auch andere Fahrer hatten mit ihren Lkw an der Raststätte Hasselberg in der Rastanlagen-Auffahrt geparkt und so einen Schwertransport am Auffahren auf die Autobahn 7 gehindert. Als die deswegen gerufenen Beamten gegen 3:30 Uhr das Gespräch mit den Fahrern suchten, redete der 52-Jährige sich sofort in Rage und zeigte sich aggressiv. Kurz darauf fuhr er plötzlich mit seinem Sattelzug auf die Autobahn. Dort stellte er den Lkw in der Dunkelheit quer auf allen drei Fahrstreifen in Fahrtrichtung Süden ab und blockierte so die gesamte Fahrbahn. Der Autobahnpolizist hatte währenddessen in der Dunkelheit beobachtet, dass sich ein Mercedes CLS mit hoher Geschwindigkeit der Gefahrenstelle näherte. Der Beamte ging daraufhin auf die Autobahn und leuchte mit seiner Taschenlampe und schwenkenden Armen in Richtung des Autofahrers, der es im letzten Moment schaffte, seinen Wagen vor dem quer stehenden Lkw zum Stehen zu bringen. Eine sofort veranlasste Rundfunkwarnmeldung und weitere Warnzeichen des Beamten führten dazu, dass mehrere Lkw ebenfalls rechtzeitig anhielten und es nicht zu Zusammenstößen kam. Nach etwa vier Minuten setzte der 52-Jährige seinen Sattelzug wieder zurück und fuhr rückwärts in die Auffahrt der Raststätte.
Den Autobahnpolizisten gelang dort die Festnahme des 52-Jährigen aus der Türkei. Da sie bei ihm Alkoholgeruch feststellten und ein Test rund 1,1 Promille in der Atemluft ergab, musste er später eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und eine Sicherheitsleistung von 1.500 Euro zahlen. Zudem beschlagnahmten die Beamten seinen Führerschein. Den immer noch behindernd in der Raststätten-Auffahrt stehenden Sattelzug ließen sie abschleppen. Für den 52-Jährigen endete die Nacht zur Ausnüchterung im Polizeigewahrsam. Er muss sich nun gefährlichen Eingriff im Straßenverkehr und Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten.
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