Berechtigte Zweifel ziviler Beamter führen zur vorläufigen Festnahme eines mutmaßlichen Dealers – Wohnungsdurchsuchung!
Lfd. Nr.: 0191
Berechtigte Zweifel kamen am frühen Dienstabend (15. Februar) zivilen Beamten der Dortmunder Polizei auf, als sie einen Mann auf einem Parkplatz in Hörde beobachteten. Nachdem dieser mit einer unbekannten Person offensichtlich einen "Deal" vollzog, nahmen die Einsatzkräfte den Dortmunder fest. Bei seiner Durchsuchung entdeckten sie eine Vielzahl unterschiedlicher Betäubungsmittel. In der Wohnung des mutmaßlichen Dealers stießen die Beamten neben weiteren Betäubungsmitteln auch auf verbotene Gegenstände. Ein Diensthund unterstützte die Maßnahme.
Gegen 18.10 Uhr fiel Zivilbeamten eine Person auf einem Supermarktplatz in Dortmund-Hörde auf, der mit einem Unbekannten einen Gegenstand austauschte und im Gegenzug etwas erhielt.
Da die Beamten vom einem "Deal" ausgingen, kontrollierten sie einen 41-jährigen Dortmunder, nachdem dieser den Supermarkt verließ. Der einschlägig bekannte Mann stimmte einer Durchsuchung seiner Person zu. Bereits beim Öffnen der Jacke nahmen die Beamten einen typischen Cannabisgeruch wahr. In einer mitgeführten Umhängetasche fanden sie mehrere Druckverschlusstüten mit augenscheinlichem Cannabis, Amphetamin und Ecstasy-Pillen und stellten dieses sicher. Darüber hinaus führte der Dortmunder zwei verbotene Einhandmesser mit sich, die die Polizisten ebenfalls sicherstellten.
Während der Durchsuchung nahm der 41-Jährige ein Telefonat entgegen und betonte mehrfach in einer Polizeikontrolle zu sein. Aufgrund von Gefahr im Verzug fuhren die Beamten samt Tatverdächtigem zu dessen Wohnanschrift an der Willem-van-Vloten-Straße. Mit dem Einverständnis des Mannes durchsuchten die Einsatzkräfte die Wohnung und wurden auch hier fündig. Zur Unterstützung war ein Diensthund im Einsatz. Neben einer weiteren nicht geringen Menge sichergestellter Betäubungsmittel fanden die Beamten auch verbotene Gegenstände in Form von einem Butterfly-Messer und einen als Taschenlampe getarnter Elektroschocker, welche die Polizisten beschlagnahmten.
Besondere Gründe für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor. Den Dortmunder erwarten nun Strafverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz und Verstoßes gegen das Waffengesetz.
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