Fahren ohne Fahrerlaubnis: Sohn zahlt für den Vater über 1.5000 Euro, Pfefferspray sorgt für Ärger.

Am Freitagmorgen gegen 6:40 Uhr wollte ein 59-jähriger portugiesischer Staatsangehöriger nach Kiew reisen und stellte sich zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle an. Er wurde von den Beamten der Bundespolizei überprüft. Diese stellten im Fahndungssystem fest, dass der Mann per Haftbefehl gesucht wird. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hatte ihn im November 2020 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zur Festnahme ausgeschrieben. Er hatte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro zu entrichten. Alternativ hätte der Mann für 50 Tage ins Gefängnis gehen müssen. Hinzu kamen Verfahrenskosten in Höhe von 70 Euro. Der Mann war zunächst nicht in der Lage, in der Kürze der Zeit so viel Geld aufzubringen. Nach einigen Telefonaten kam schließlich sein Sohn zum Flughafen und konnte die geforderte Gesamtsumme in Höhe von 1.570 Euro zahlen. Dem Mann wurde anschließend die Ausreise in die Ukraine gestattet. Kurze Zeit später gegen 7:30 Uhr machte sich eine 24-jährige taiwanesische Staatsangehörige auf den Weg nach Frankfurt. Die Luftsicherheitsassistenten kontrollierten die Frau und das mitgeführte Handgepäck in der zentralen Luftsicherheitskontrolle. Dabei entdeckten sie ein Pfefferspray in der Handtasche. Da dies nicht die erforderlichen Prüfzeichen hatte und auch keine Kennzeichnung zur Tierabwehr aufwies, handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die Bundespolizei wurde hinzugerufen und stellte das Pfefferspray sicher. Die Frau wollte sich zum Sachverhalt nicht äußern. Sie erhielt eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Im Anschluss konnte sie weiterreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Marcus Henschel Telefon: 040 500 27-104 Mobil: 0172 427 56 08 Fax: 040 500 27-272 E-Mail: marcus.henschel@polizei.bund.de