Strafvollstreckung beglichen – anschließend in die behördliche Quarantäne
Am 20.02.22 kontrollierten Bundespolizisten im Bereich Tribsees Höhe Lindholz einen Transporter mit österreichischer Zulassung. Der 29-jährige Fahrer war mit seinen drei rumänischen Landsmännern in Richtung Greifswald unterwegs.
Die Überprüfung des Fahrers ergab, dass dieser einen aktuellen Haftbefehl zur Strafvollstreckung durch das Amtsgericht Landau wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hatte und gesucht wird. 2019 wurde der 29-jährige rumänische Staatsangehörige zu 20 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe oder die Zahlung von 600,00 Euro verurteilt. Bis dato ist er der Aufforderung der Einzahlung oder der ersatzweisen Haft nicht nachgekommen.
Mit Hilfe seines Arbeitgebers wurde nun die offene Geldstrafe beglichen. Eine Weiterfahrt mit seinen Kollegen konnte aber nicht erfolgen, denn der Mann reagierte auf einen Corona-Schnelltest positiv. Durch das Gesundheitsamt des Landkreis Vorpommern-Rügens wurde der Mann nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die behördliche Quarantäne übergeben.
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