BPOL NRW: Ausreise gescheitert – Bundespolizei nimmt 35-jährigen Mann fest

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/Libanon wurde am vergangenen Samstagabend (19.02.2022) ein libanesischer Staatsangehöriger durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass nach dem 35-Jährigen gefahndet wurde. Das Amtsgericht Hannover verurteilte den Mann im August 2021 wegen schweren Diebstahls in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten. Die Vollstreckung der Strafe wurde hierbei zur Bewährung ausgesetzt. Da der Verurteilte jedoch gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatte und zudem der Aufenthaltsort nicht zu ermitteln ist, kommt, laut des Amtsgerichts Hannover, der Widerruf der Bewährung in Betracht. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der in Hemmingen (Niedersachsen) lebende Mann durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt. Weiterhin wurde durch die Bundespolizei einen Tag zuvor, am Freitagmorgen (18.02.2022), ein deutscher Staatsangehöriger festgenommen, welcher sich auf der Ausreise eines Fluges nach Istanbul/Türkei befand. Im November 2021 erließ die Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Haftbefehl wegen fahrlässigen Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz gegen den 22-Jährigen. Der in Heidelberg lebende Mann konnte seinen Flug jedoch antreten, da er die Geldstrafe in Gesamthöhe von 300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei begleichen und so die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 15 Tagen abwenden konnte. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.