BPOLI LUD: Familienzusammenführung misslingt
Die Zusammenführung seiner Familie hatte sich ein 46-jähriger Georgier gewiss anders vorgestellt. Der Mann war am Samstagabend von Fahndern der Bundespolizei auf der Autobahn bei Kodersdorf angehalten worden. An Bord seines Pkw war dabei auch seine georgische Familie - Ehefrau (45), Tochter (17), zwei Söhne (23, 25). Das Familienoberhaupt legte zunächst eine Duldung vor. Allerdings hatte die Duldung ihre Gültigkeit verloren, denn der Mann war damit vor der Kontrolle aus Deutschland ausgereist. Als er anschließend mit seinem französischen Pkw vor den Augen der Beamten über die Autobahnbrücke bei Ludwigsdorf in die Bundesrepublik zurückkehrte, reiste er selbst unerlaubt ein und beging somit einen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz. Offensichtlich wollte der 46-Jährige seine Frau und seine Kinder zu sich nach Pforzheim holen. Aus diesem Grund hatte er sich kurz nach Polen begeben. Der Plan scheiterte, denn die anderen Familienmitglieder wurden später wieder nach Polen zurückgeschoben. Zwar waren die Frau und auch die gemeinsamen Kinder im Besitz von Reisepässen, ihr Reiserecht aber hatten sie verloren. Schließlich hatten sie ausschließlich einen Daueraufenthalt in Deutschland im Sinne. Auf dem Weg zurück nach Pforzheim nahm der Beschuldigte noch zwei weitere Strafanzeigen mit. Weil seinem Citroen der Versicherungsvertrag fehlte, wurde der Verstoß gegen das Ausländer-Pflichtversicherungsgesetz angezeigt. Weil bei ihm außerdem über ein Gramm Haschisch gefunden wurde, ist auch der Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt worden.
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