Bordellbetriebe im Visier – Schutz für in der Prostitution tätige Menschen und Verfolgung von Straftaten

Am vergangenen Freitag (18.2.) haben Stadt und Polizei gemeinsam Kontrollen in acht Bordellen im Stadtgebiet durchgeführt, um Schutz und Sicherheit für in der Prostitution tätige Menschen zu gewährleisten und Straftaten konsequent zu verfolgen. In einigen der überprüften Betriebe stellten die Einsatzkräfte diverse Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung fest. Einige Prostituierte waren nicht vollständig geimpft oder konnten keinen aktuellen Test nachweisen. Zudem hatten mehrere Frauen keine Erlaubnis für ihre Prostituiertentätigkeit. Ihnen wurde daher die weitere Ausübung untersagt. Ein Bordellbetrieb war gänzlich ungenehmigt. Der Betrieb wurde eingestellt. In einer Zimmervermietung trafen die Beamtinnen und Beamten eine Prostituierte an, die keinerlei Personaldokumente und somit auch keinen Prostituiertenausweis vorweisen konnte. Zudem verfügte sie über keine, den Aufenthalt in Deutschland berechtigenden, Dokumente. Die Frau wurde wegen des Verdachts des illegalen Aufenthaltes vorläufig festgenommen. Da sie zudem diverse Betäubungsmittel bei sich hatte, erwartet sie auch eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Im Kellerraum eines weiteren Betriebes fanden Ermittler nicht genehmigte Glückspielautomaten. Den Betreiber erwartet eine Strafanzeige wegen des Verdachtes der Veranstaltung des illegalen Glücksspiels. Auch zukünftig wollen Stadt und Polizei weitere Kontrollen durchführen. Kontakt für Medienvertreter: Polizei Münster Pressestelle Vanessa Arlt Telefon: 0251/ 275- 1010 E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de