BPOL NRW: Eine Frau, drei Haftbefehle – Festnahme durch Bundespolizei
Am Haltepunkt Kapellen-Wevelinghoven nahmen Bundespolizisten am Mittwochmittag (23. Februar), um 13.30 Uhr, eine Frau (41) aufgrund von drei Haftbefehlen fest. Nach der Festnahme trat sie ihre Haft an.
Die Personalien der 41-jährigen Deutschen wurden von den Beamten der Bundespolizei als Zeugin eines Körperverletzungsdeliktes überprüft. Dabei wurde bekannt, dass sie dreimal von der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach per Haftbefehl ausgeschrieben war. Aufgrund von drei Diebstählen wurde die Mönchengladbacherin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Des Weiteren wurde sie zu sieben Monaten Haft verurteilt, weil sie gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hatte und einen weiteren Diebstahl beging. Von einer viermonatigen Haftstrafe, ebenfalls wegen eines Diebstahls, hatte sie noch 41 Tage zu verbüßen.
Die 41-Jährige hatte sich zu ihren Strafantritten nicht gemeldet und war somit zu verhaften. Sie wurde der nächsten Justizvollzugsanstalt zugeführt und muss nun für eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Monaten und 41 Tagen einsitzen.
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