Diebstahl eines Pkw – Widerruf der Fahndung

SCHNELLDORF. (265) Wie am Donnerstag (24.02.2022) mit Meldung 261 berichtet, meldete die Geschädigte ihren Pkw am 23.02.2022 als gestohlen. Das Fahrzeug war in der Hofeinfahrt eines Einfamilienhauses in Schnelldorf (Lkrs. Ansbach) geparkt. Der Verbleib des Fahrzeugs konnte geklärt werden. Aufgrund der Pressemeldung gingen bei der Polizei sachdienliche Hinweise ein. Die Kriminalpolizei Ansbach konnte hierdurch den Verbleib des weißen Seat Ibizas klären. Erstellt durch: Gloria Güßbacher / bl