HL-St. Lorenz / Diverse E-Roller-Fahrer unter Betäubungsmitteleinfluss

Den ganzen Dienstag (01.03.2022) über haben Beamte des Bezirksdienstes des 2. Polizeireviers Fahrerinnen und Fahrer von E-Rollern rund um den Lübecker Hauptbahnhof mit dem Schwerpunkt der Drogenerkennung im Straßenverkehr kontrolliert. Das Ergebnis spricht Bände: In 9 ½ Stunden stellte die Polizei insgesamt 44 Verstöße fest. Die Bandbreite reichte von der verbotswidrigen Gehwegbenutzung über Fahrten unter Betäubungsmitteleinfluss bis hin zu Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zwischen 09.00 Uhr und 18.30 Uhr stellten die Beamten elf Fahrer von E-Scootern fest, die unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln am Straßenverkehr teilnahmen. Gegen die Betroffenen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Betäubungsmitteleinflusses eingeleitet, Berichte an die zuständige Führerscheinstelle aufgrund von Zweifeln an der Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gesandt und zudem noch Strafanzeigen wegen des Verdachtes des illegalen Erwerbs bzw. Besitzes von Betäubungsmitteln gefertigt. Allen Betroffenen wurde eine Blutprobe entnommen. Die "Ersttäter" erwartet eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Verkehrszentralregister. Hinzu kommen circa 250 Euro Verfahrenskosten für die Blutprobenentnahme und die Blutanalyse. Wiederholungstäter haben mit der Verdoppelung der Geldbuße zu rechnen. Für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, kann solch ein Verstoß eine Verlängerung der Probezeit bedeuten. E-Roller unterliegen der Versicherungspflicht und müssen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr ist ein gültiger Haftpflichtversicherungsvertrag zwingend vorgeschrieben. Weil am 01.03.22 das neue Versicherungsjahr für Kleinkrafträder, u.a. auch E-Scooter, begonnen hat, kontrollierten die Beamten auch die Gültigkeit der Versicherungskennzeichen. Insgesamt wurden 13 Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt, weil die E-Scooter noch nicht mit den ab dem 01.03.22 erforderlichen neuen Versicherungskennzeichen (grüne Farbe für 2022) ausgerüstet waren. Weitere 20 Radfahrer und Nutzer von E-Scootern wurden mit einem Bußgeld belegt, weil sie verbotener Weise das Handy während der Fahrt benutzten, auf dem Gehweg fuhren oder den vorhanden Radweg in der falschen Fahrtrichtung nutzten. Die Handynutzung während der Fahrt mit dem E-Roller wird mit 100EUR Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet. Die Polizei weist noch einmal verstärkt darauf hin, dass für die Nutzung von E-Rollern dieselben Vorschriften gelten wie für Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen. Aufgrund der erheblichen Anzahl der festgestellten Verstöße wird die Polizei weitere Kontrollen durchführen. Neben den erwähnten Verkehrsteilnehmern stellten die Polizeibeamten auch noch zwei Personen fest, die kleinere Mengen von Betäubungsmitteln mit sich führten. Bei einem Mann entdeckten die Polizisten sieben Konsumeinheiten Kokain und zudem 700 Euro Bargeld. Es erhärtete sich der Verdacht des illegalen Handelns mit Betäubungsmittleln. Die Drogen und das Geld wurden beschlagnahmt und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Lübeck Stabsstelle / Öffentlichkeitsarbeit Ulli Fritz Gerlach - Pressesprecher - Telefon: 0451 / 131-2004 Fax: 0451 / 131 - 2019 E-Mail: Pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de