Kreis Viersen: Blau oder grün? Welche Farbe hat ihr Versicherungskennzeichen
E-Roller oder E-Scooter erfreuen sich weiter großer Beliebtheit. Doch immer noch werden diese Elektrokleinstfahrzeuge benutzt, ohne dass sie versichert sind. Dass sie das sein müssen, regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).
Für alle Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gilt: Die Kennzeichen müssen gültig sein. Seit dem ersten März gelten nun die neuen, grünen Versicherungskennzeichen.
Auch den Einsatzkräften der Polizei fallen blaue Versicherungskennzeichen schnell ins Auge. So kontrollierte die Polizei am gestrigen Montag bereits fünf Fahrende, deren E-Scooter nicht versichert waren. Die Folge: Je eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Welche Farbe halt also ihr Versicherungskennzeichen? Wenn es die falsche hat, schnell den Versicherungsschutz erneuern. Denn wenn Sie mit einem unversicherten Fahrzeug an einem Unfall beteiligt sind, hat das nicht nur eine Strafanzeige zur Folge, es können auch große Kosten auf Sie zukommen. /wg (174)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Viersen
Pressestelle
Wolfgang Goertz
Telefon: 02162/377-1192
E-Mail: pressestelle.viersen@polizei.nrw.de