Pressemitteilung der PI Harburg für den Zeitraum Freitag, 04.03.2022, 12 Uhr bis Sonntag, 06.03.2022, 12 Uhr
Körperverletzung mit anschließendem Widerstand und Tätlichen Angriff
In der Nacht von Samstag auf Sonntag kam es in einem Bus zu einer Auseinandersetzung infolge derer ein 20-jähriger Hanstedter von einer 20-jährigen ebenfalls in Hanstedt wohnenden Person, einem 16-jährigen Jesteburger sowie einer noch nicht identifizierten Person mehrfach ins Gesicht geschlagen wurde.
Zwei der Schläger konnten im Nahbereich angetroffen werden. Bei der Feststellung der Personalien schubste der 20-Jährige einen Beamten mehrfach weg und versuchte zu fliehen. Dies konnte verhindert und er in Gewahrsam genommen werden. Sein 16-jähriger Freund versuchte dabei eine Beamtin mit der Faust zu schlagen. Dies konnte verhindert und er ebenfalls in Gewahrsam genommen werden. Dagegen wehrte sich der Jugendliche durch Schläge und Tritte.
Auf der Dienststelle wurde beiden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutprobe entnommen. Der 16-Jährige wurde später von seinen Eltern abgeholt, sein Freund wurde wenig später entlassen.
Durch die Handlung beider Personen wurden drei Polizeibeamt*innen leicht verletzt.
Beide erwartet nun ein Strafverfahren bezüglich Körperverletzung, Widerstand gegen und Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Winsen (Luhe) - Falsche Polizeibeamte
Am Freitag erhielten lebensältere Bürger Anrufe von unbekannten Tätern, die sich als falsche Polizeibeamte ausgaben. In drei Fällen wurde nach Bargeld, Schmuck oder Kontoständen gefragt oder vorgegeben, dass das Konto gehackt worden sei. Glücklicherweise fiel keiner der Geschädigten auf die Betrüger rein, sodass es zu keinem Vermögensschaden kam. Bei gleichgelagerten Anrufen, bei denen Zweifel an der Echtheit besteht, sollte das Gespräch sofort beendet und die nächste Polizeidienststelle darüber in Kenntnis gesetzt werden.
Stove - Flüchtige Ladendiebe
In Stove kam es am Samstagnachmittag zu einem Ladendiebstahl bei einem Supermarkt. Die Täter betraten nacheinander den Markt und entwendeten mehrere Spirituosenflaschen. Der Marktleiter verfolgte die Täter auf frischer Tat durch den Ort und alarmierte gleichzeitig die Polizei. Durch sein engagiertes Verfolgen und Hinweise von Anwohnern konnte ein Täter direkt gefasst werden. Durch gute Videoaufzeichnungen wurde der zweite Täter auch sehr wahrscheinlich ermittelt.
Winsen (Luhe) - Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz
Am Freitagabend kontrollierten Polizeibeamte des PK Winsen (Luhe) in der Bahnhofstraße einen E-Scooter. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum geführt wurde. Sowohl gegen den Fahrzeugführer als auch gegen den Fahrzeughalter wurden Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt. Seit dem 01.03.2022 müssen die versicherungspflichtigen E-Scooter grüne Versicherungskennzeichen aufweisen.
Marschacht/Hanstedt/Rottorf - Trunkenheitsfahrten
Am Freitag, gegen 23:30 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte des PK Winsen (Luhe) im Hagenweg in Marschacht einen PKW. Der Fahrzeugführer pustete einen Wert von 2,31 Promille. Aufgrund der Trunkenheit im Verkehr wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ein Arzt entnahm ihm eine Blutprobe und der Führerschein wurde durch die Polizei beschlagnahmt.
Am frühen Samstagmorgen fielen der Polizei in der Winsener Straße in Hanstedt gleich zwei alkoholisierte Fahrzeugführer auf. Bei der Kontrolle erreichte die weibliche Fahrzeugführerin einen Wert von 0,66 Promille und der männliche Beschuldigte einen Wert von 1,19 Promille. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. ein Strafverfahren wurde jeweils eingeleitet.
Am Samstag, gegen 05:30 Uhr, kam es auf der K43 zwischen Radbruch und Rottorf zu einem Verkehrsunfall. Der vermeintliche Unfallverursacher war alkoholisiert und kam mit seinem PKW von der Fahrbahn ab. Dort kollidierte er mit einem Leitpfosten und einem Baum. Mit einem Rettungswagen kam der Mann in das Krankenhaus, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen einer Straßenverkehrsgefährdung.
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