Oberbayern Süd: Marihuana bei Fahrzeugkontrolle sichergestellt – 23-Jähriger in U-Haft
HOLZKIRCHEN, A8, LKR. MIESBACH. Am Dienstagnachmittag, 8. März 2022, kontrollierten Beamte des Polizeipräsidiums München an einer Raststätte an der A8 (München – Salzburg) einen Pkw und stellten dabei illegale Drogen, eine Gaspistole und ein Springmesser sicher. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung eines tatverdächtigen 23-Jährigen in München wurden weitere Drogen und Rauschgift-Utensilien gefunden. Die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung übernahm die Kripo Miesbach. Der Tatverdächtige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am heutigen 9. März dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Nachdem der Richter Haftbefehl erlassen hatte, wurde der 23-Jährige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Um 14.15 Uhr des 8. März 2022 kontrollierten Beamte der Fahndungs- und Kontrollgruppe Ost des Polizeipräsidiums München an der Rastanlage Holzkirchen-Süd an der BAB München - Salzburg einen Audi mit deutscher Zulassung. Der Pkw war mit zwei Personen besetzt, einem 22-jährigen syrischen Staatsangehörigen und einem 23-jährigen ukrainischen Staatsbürger, die beide in München wohnen.
Im Pkw fanden die Beamten ca. 100 Gramm Marihuana, eine Gaspistole und ein Springmesser, woraufhin die beiden Insassen vorläufig festgenommen wurden. Nachdem die örtlich zuständigen Schleierfahnder der Grenzpolizeistation Kreuth hinzugezogen worden waren, wurde die weitere Sachbearbeitung an die Kriminalpolizeistation Miesbach übergeben.
Diese durchsuchte mit richterlicher Anordnung die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen in München. In der Wohnung des 23-Jährigen stellten die Ermittler weitere 270 Gramm Marihuana, Rauschgift-Utensilien und einen Baseballschläger sicher.
Nach Rücksprache mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft München II wurde der 22-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt. Der 23-Jährige, der in der Vergangenheit bereits wiederholt mit Betäubungsmitteldelikten aufgefallen war, verblieb über Nacht in Polizeigewahrsam. Er wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen des dringenden Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Waffen am heutigen Mittwoch dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Der Richter erließ Haftbefehl. Der 23-Jährige wurde im Anschluss unmittelbar in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.