Gefährliche Situation an Bahnschranke – Achtungssignale missachtet und per Haftbefehl gesucht
Freitagnachmittag (11.03.2022) beobachteten Bundespolizisten einen jungen Mann am Bahnübergang Dänholm. Die Schrankenanlage hatte sich bereits gesenkt, die Warntöne waren zu hören und die Lichtzeichenanlage stand auf Rot, genauso auch für die Fußgänger.
Ungeachtet dessen, lies sich der Mann davon nicht abhalten und überquerte den Bahnübergang.
Die an der Ampelanlage wartenden Beamten hielten nach Öffnung der Schrankenanlage wenig später den 23-jährigen tunesischen Staatsangehörigen auf dem Dänholm an und belehrten ihn.
Da er keine Einsicht zum Fehlverhalten am Bahnübergang zeigte, ließen sie sich die Identitätspapiere des Mannes geben, um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Die Überprüfung der Identität ergab nun, dass der Tunesier durch das Amtsgericht Schwerin zur Festnahme wegen Diebstahls ausgeschrieben und gesucht wurde. 2021 war der Mann zu einer Geldstrafe von 550,00 Euro oder zu 55 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Bislang kam er den Aufforderungen des Gerichtes nicht nach. Da er die geforderte Geldstrafe auch jetzt nicht aufbringen konnte, ging es am Abend direkt in die Justizvollzugsanstalt.
Darüber hinaus wird er sich nun für den Verstoß gegen das Verhalten an Bahnübergängen verantworten müssen.
Diese Unachtsamkeit hätte auch anders ausgehen können. Die Bundespolizeiinspektion Stralsund appelliert:
Eine geschlossene Bahnschranke heißt "Stopp"! Bitte überqueren Sie die Gleise an einem Bahnübergang ausnahmslos nur dann, wenn die Bahnschranke geöffnet ist! Bringen Sie sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht wegen ein paar Minuten des Wartens in ernsthafte Gefahr! Riskieren Sie nicht Ihr Leben, um ein paar Minuten schneller am Ziel zu sein.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stralsund
Pressesprecherin
Uta Bluhm
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Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
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