BPOL NRW: Drei Festnahmen am Wochenende – Erfolgreiche Fahndung durch Bundespolizei
Am vergangenen Wochenende (12.-13.03.2022) verhaftete die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf, im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge, insgesamt drei zur Festnahme ausgeschriebene Personen.
Zu Beginn wurde am Samstagmorgen, im Rahmen einer stichprobenartigen Einreisekontrolle eines Fluges aus Palma de Mallorca/Spanien, ein 20-Jähriger kontrolliert, nach welchem gefahndet wurde. Das Amtsgericht Münster hatte knapp zwei Wochen zuvor einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Deutschen erlassen. Laut diesem wird dem Mann vorgeworfen, Anfang dieses Jahres sowie im letzten Jahr seine Lebensgefährtin mehrfach körperlich misshandelt und beleidigt zu haben. Da der Beschuldigte bereits mehrmalig polizeilich in Erscheinung getreten und zudem ohne festen Wohnsitz ist, wurde die Untersuchungshaft angeordnet.
Am darauffolgenden Sonntagabend wurde dann, im Rahmen einer stichprobenartigen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Helsinki/Finnland, ein 40-Jähriger kontrolliert. Hierbei stellten die Beamten fest, dass das Amtsgericht Siegen im Februar dieses Jahres einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Chinesen erlassen hatte. Laut diesem wird dem in Hilchenbach lebenden Mann angelastet, im vergangenen Jahr mehrfach Steuern hinterzogen zu haben. Auch dieser Beschuldigte wurde aufgrund von Fluchtgefahr zur Fahndung ausgeschrieben.
Zuletzt wurde, ebenfalls am Sonntagabend, ein Brite zur grenzpolizeilichen Kontrolle eines Fluges nach Birmingham/Großbritannien bei den Beamten vorstellig. Hierbei wiederum wurde festgestellt, dass das Amtsgericht Bochum Anfang dieses Jahres einen Untersuchungshaftbefehl gegen den 34-Jährigen erlassen hatte. Laut diesem wird dem Beschuldigten angelastet, in den Jahren 2018 und 2019 Kindergeld bezogen zu haben, obwohl dieser nicht mehr in Deutschland gelebt habe. Da der in Gelsenkirchen lebende Mann, trotz ergangener Ladung, der Hauptverhandlung im Januar dieses Jahres fernblieb, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.
Alle drei Personen wurden, nach deren Festnahme durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf, dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
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