BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl wegen sexueller Belästigung
Gestern Abend kontrollierten Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen Mann. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte ihn zur Fahndung ausgeschrieben.
Gegen 18:30 Uhr hielten Bundespolizisten den 43-Jährigen im Hauptbahnhof Gelsenkirchen an. Der Deutsche führte keine Ausweisdokumente mit sich. Daraufhin belehrten die Einsatzkräfte den Mann, dass er gegenüber den Polizisten seine Personalien wahrheitsgemäß angeben muss.
Dies tat der gebürtige Gelsenkirchener dann auch.
Als die Beamten die Personalien des Mannes dann überprüften, kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen zum Vorschein.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte den Mann bereits im Juli 2020 rechtskräftig wegen sexueller Belästigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 1.720 Euro verurteilt. Da der 43-Jährige die Geldstrafe bisher jedoch nicht beglich und sich der Strafvollstreckung entzogen hatte, wurde er per Haftbefehl gesucht.
Da der Deutsche die Summe nicht aufbringen konnte, muss er nun die Ersatzfreiheitsstrafe von 170 Tagen in der Justizvollzugsanstalt verbüßen.
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