BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl – Schwester übernimmt Geldstrafe
Am gestrigen Dienstagabend (15. März) kontrollierten Bundespolizisten im Hauptbahnhof Gelsenkirchen einen Mann. Dabei stellten die Beamten fest, dass der 34-Jährige per Haftbefehl gesucht wird. Dank seiner Schwester musste er nicht für 150 Tage in die Justizvollzugsanstalt.
Gegen 19:40 Uhr hielten Einsatzkräfte der Bundespolizei den Mann an. Der Deutsche wies sich gegenüber den Beamten mit einem Lichtbild seines Personalausweises auf seinem Smartphone aus.
Eine Überprüfung bestätigte seine Identität und ergab, dass die Staatsanwaltschaft Essen den Mann suchte. Die Beamten nahmen den Gelsenkirchener fest und brachten ihn zur Bundespolizeiwache.
Das Amtsgericht Essen hatte den Deutschen im September 2021 rechtskräftig wegen des fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Da der 34-Jährige die Geldstrafe bisher nicht beglich, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.
Der Verurteilte kontaktierte seine Schwester und bat diese, die geforderte Geldstrafe für ihn zu begleichen. Dies tat sie dann auch.
Zudem hatte die Staatsanwaltschaft die Einziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Anschließend konnte der Deutsche die Bundespolizeiwache verlassen.
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