Öffentlichkeitsfahndung nach unbekanntem Bankräuber – Belohnung ausgesetzt

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen: Ergänzung zur Pressemitteilung vom 24.02.2022/17.28 Uhr Reutlingen (RT): Nach wie vor auf Hochtouren laufen die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Reutlingen nach dem bewaffneten Raubüberfall auf eine Filiale der Kreissparkasse in der Gustav-Groß-Straße am 24. Februar 2022. Nun fahndet die Polizei mit Hilfe von Lichtbildern und Videosequenzen aus den Überwachungskameras der Bank nach dem noch unbekannten Täter. Von Seiten der Bank wurde für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, mittlerweile eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgelobt. Wie bereits berichtet, hatte der Unbekannte gegen 14.30 Uhr die Filiale der Kreissparkasse betreten und von einer Beschäftigten unter Vorhalt einer Pistole Geld gefordert. Mit mehreren tausend Euro Bargeld war er zu Fuß in Richtung Sonnenstraße geflüchtet, von wo er zuvor auch gekommen war. Der Mann ist etwa 20 - 25 Jahre alt, 175 bis 180 cm groß und schlank. Er trug eine schwarze Jacke mit Reißverschluss und Kapuze mit einem runden, helleren Emblem auf dem rechten Ärmel, eine dunkle Hose, weiße Stoffhandschuhe, eine Sonnenbrille mit orangefarbenem Gestell und eine schwarze Mütze. Außerdem hatte er einen schwarzen Schal vor dem Gesicht. Die von ihm verwendete Pistole hatte eine bräunliche Farbe. Lichtbilder des Tatverdächtigen und Videosequenzen, auf denen die Gestalt und der Gang des Unbekannten zu erkennen sind, wurden zwischenzeitlich ins Fahndungsportal der Polizei Baden-Württemberg eingestellt und können unter https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/reutlingen-raubueberfall/ abgerufen werden. Im Zusammenhang mit den Bildern, Videos und der Täterbeschreibung haben die Ermittler folgende Fragen: - Wer kennt die abgebildete Person oder eine Person, die im Besitz der beschriebenen Kleidungsstücke, der markanten Sonnenbrille oder einer vergleichbaren Pistole ist oder war? - Wer kann sonstige Hinweise auf den Täter geben?Hinweise werden unter Telefon 07121/942-3333 erbeten. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Wahrnehmung präventivpolizeilicher Aufgaben oder die Verfolgung von Straftaten gehört. Über die Zuerkennung und Verteilung entscheidet der Auslobende unter Ausschluss des Rechtsweges. (ak) Rückfragen bitte an: Andrea Kopp (ak), Tel. 07121/942-1101 Polizeipräsidium Reutlingen Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111 außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224 E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de