BPOL NRW: Haftbefehl vollstreckt und Ermittlungsverfahren eingeleitet – Fahndungserfolg für die Bundespolizei

Am Dienstagmorgen (22. März) wurde ein 34-jähriger Mann durch die Einsatzkräfte der Bundespolizei am Bielefelder Hauptbahnhof angetroffen und kontrolliert. Im Rahmen der Identitätsfeststellung verstrickte sich der Deutsche in Bezug auf seine Personalien in Widersprüche. Einen Ausweis konnte der Mann zunächst nicht vorlegen. Zur Feststellung der Identität wurde der Bielefelder der Wache zugeführt und durchsucht. Hier konnten sein Ausweis und der Führerschein einer anderen Person aufgefunden werden. Nach Überprüfung der Personalien erklärte sich das widersprüchliche Verhalten des Mannes. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hatte gegen den wohnsitzlosen Mann einen Haftbefehl wegen Erschleichen von Leistungen in Höhe von 1200 Euro oder ersatzweise 100 Tagen Freiheitsstrafe erlassen. Glücklicherweise erklärte sich seine Chefin bereit, den haftbefreienden Betrag zu zahlen. Weiterhin hatte der Mann seinen Ausweis augenscheinlich verfälscht, da der Adressaufkleber Manipulationsspuren aufwies. Der aufgefundene Führerschein der anderen Person wurde vermutlich unterschlagen und war bereits zur Fahndung ausgeschrieben. Letztlich bestand gegen den Mann noch eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Betrugs. Nach Zahlung der Geldstrafe konnte der Mann die Wache verlassen, jedoch nicht ohne weitere Strafanzeigen im Gepäck. Gegen den Mann wird nun wegen Urkundenfälschung und Unterschlagung ermittelt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Tobias Bußkamp Telefon: +49 (0) 251 97437 - 1013 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.