Anklage wegen Corona-Subventionsbetrugs in Millionenhöhe

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen fünf Personen Anklage zum Landgericht Hamburg wegen gewerbs- und bandenmäßigen Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit Corona Hilfen des Bundes erhoben. Die vier Hauptbeschuldigten sollen in 80 Fällen betrügerisch Anträge auf Corona-Soforthilfen, insbesondere auf die November- und Dezemberhilfen 2020, unter Verwendung sogenannter Vorrats-, Schein- und Servicegesellschaften gestellt haben. Nach dem Ermittlungsergebnis wurden diese bis dahin unwirtschaftlich agierenden Gesellschaften in der Regel erst kurz vor dem jeweiligen Subventionsantrag erworben. Um ihre eigenen Identitäten zu verschleiern, setzten die Beschuldigten zudem überwiegend sehr junge Männer und Frauen ohne entsprechende Fachkenntnisse als Geschäftsführer ein. Der als Buchhalter tätigte fünfte Beschuldigte soll als sogenannter prüfender Dritter in insgesamt 45 Fällen für die Anträge der Bande zuständig gewesen sein. Durch die ihnen vorgeworfenen Taten erlangten die Beschuldigten unberechtigt Subventionen in Höhe von insgesamt rund 3 Millionen Euro. Das gesamte Antragsvolumen belief sich auf 12,5 Millionen Euro. Bereits im November 2021 waren zahlreiche Durchsuchungsbeschlüsse, fünf Haftbefehle sowie Vermögensarrestanordnungen in Höhe von knapp 1,5 Millionen Euro in Hamburg und Berlin vollstreckt worden (vgl. hiesige Pressemitteilung vom 11.11.2021). Gegen 12 weitere Beschuldigten wurde das Verfahren abgetrennt. Jene Ermittlungen dauern noch an. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Hamburg, 30.03.2022 Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering Tel.: 040/42843 1699 Fax: 040/42798 1900 e-mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de § 264 StGB - Subventionsbetrug (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfah-ren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind, 2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Sub-ventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung ver-wendet, 3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserheb-liche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder 4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht. (2)... (3) § 263 Abs. 5 gilt entsprechend. (4)... (5)... (6)... (7)... (8) Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist 1. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil a) ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und b) der Förderung der Wirtschaft dienen soll; 2. eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Union, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird. Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch das öffentliche Unternehmen. (9) Subventionserheblich im Sinne des Absatzes 1 sind Tatsachen, 1. die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich be-zeichnet sind oder 2. von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subventi-on oder eines Subventionsvorteils gesetzlich oder nach dem Subventionsvertrag abhängig ist. § 263 StGB - Betrug (1)... (2)... (3)... (4)... (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortge-setzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht. (6)... (7)... Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle Telefon: 040-42843-2108